Gewinn- / Verlust-Übertrag bei Aktienübertrag / Erbe?

  • Hallo, eine etwas speziellere Frage - idealerweise an jemanden aus dem Bereich Steuerrecht: Werden steuerliche Gewinne / Verluste einer Aktie mit an die Kinder übertragen? Oder wird der Gewinn / Verlust ermittelt und dem Verschenkenden angerechnet? Und wie ist das im Fall des Erbes?

    Beispiel: Lieschen Müller kauft 2020 100 Apple Aktien und lässt diese liegen. Irgendwann überlegt sie sich, diese Aktien an ihre Kinder zu verschenken. Wird der Gewinn zum Übertragungszeitpunkt ermittelt und Lieschen angerechnet oder muss der Gewinn der Aktie erst zum Zeitpunkt des Verkaufs durch die Kinder ermittelt und dann durch die Kinder versteuert werden? Und wie ist das, wenn Lieschen stirbt und ihre Kinder die Aktien erben? Falls Lieschen in diesem Fall noch versteuern muss: Hat Lieschen als Tote noch einen Steuerfreibetrag?

  • Der Erbe muss zum Zeitpunkt des Verkaufes den aufgelaufenen Gewinn versteuern ... und ggf. hat er auch schon zum Erbzeitpunkt zusätzlich schon Erbschaftssteuer auf die latenten Steuern bezahlt.


    Beispiel Tante -> Neffe , 100k Depotwert, davon 60k aufgelaufene Gewinne

    Neffe erbt 100k, abzüglich 20k Freibetrag, bleiben 80k mit 20% zu versteuern, also 16k Erbschaftssteuer. Danach Verkauf, Realisierung von 60k Gewinn macht bei 25% Abgst* weitere 15k an den Fiskus. Also in Summe 100k -> 69k


    ggf. wäre es sinnvoller gewesen kurz vor dem Ableben zu Verkaufen und den Saldo auf dem Verrechnungskonto zu vererben.

    100k Depot, nach Verkauf 85k auf dem Verrechnungskonto
    85k abzüglich 20k Freibetrag bleiben 65k mit 15% zu versteuern, also ~10k Erbschaftssteuer, macht 75k was beim Neffen ankommt.


    (*ohne Soli u. KiSt)