Beiträge von Paulchen82

    Nur nicht wuschig machen lassen, sind immerhin "nur" 1.440 EUR Gesamtförderung in 12 Jahren inkl. 6% jährlicher theoretischer Rendite rund 2.000 EUR bis zum 18. Geburtstag bzw. bis zur Rente rund 36.000 EUR nominal, bei jährlicher theoretischer 2% Inflation rund 13.000 EUR real.

    Wenn man mit nur 5% Rendite aber 3% Inflation rechnet kommen real bis zum Renteneintritt etwas mehr als 5.000 EUR raus.

    Ist zwar auch Geld, aber nicht die Welt bzw. der Gamechanger und ist die "Entschädigung" für den Wegfall der Verfügungsmöglichkeit bis zum Rentenalter, wenn man noch zuzahlen möchte.

    Option 2 und Immo aus Option 3 verkaufen. Danach möglichst viel Eigenkapital bei Option 2 einbringen. Option 1 birgt zu großes Konfliktpotential.

    Bitte die Eigentumsverhältnisse bei Option 2 im Blick behalten, wenn du in vorweggenommener Erbfolge das Grundstück übernimmst (im Grundbuch stehst) und ihr dann zu zweit ein Haus baut und abbezahlt...ihr scheint ja nicht verheiratet zu sein.

    Hallo Paulchen82

    Danke für die Antworten :thumbup:Ich muss mir die Details hierzu noch genauer ansehen.

    Woran kann ich denn erkennen, auf welche Art meine Wertpapiere bei meiner Bank verwaltet werden? Sehe ich das in den Kaufbelegen? Oder in den AGB der Bank?

    Das steht auf den Kaufbelegen sowie im vierteljährlichen Depotauszug (Pflichtangabe) und normalerweise in der Onlineansicht.

    Was ich auch gerne wissen würde:

    Wenn Anleihen bei Depots liegen, für die der Depotanbieter sich die Wertpapierleihe vertraglich ermöglicht hat und diese dann auch einsetzt. Und wenn dann die Kurse für geliehene Anleihen fallen. Können die fallenden Kurse dann den Depotanbieter in Schwierigkeiten bringen, weil sie bilanztechnisch in seinen Büchern auftauchen, obwohl der eigentliche Käufer nicht vorhat, diese Anleihen vor Fälligkeit zu verkaufen?

    Das wirtschaftliche Risiko liegt hier immer bei der Bank, aber ich glaube sie macht in diesem Fall eher einen Gewinn.

    Sie nimmt sich die in den Kundendepots verwahrten Anleihen, liefert diese an einen externen der diese benötigt, erhält dafür eine Leihegebühr und normalerweise kommen diese Papiere dann irgendwann wieder zurück. Der Kunde merkt davon gar nichts und hat auch nichts davon. Die Bank kassiert die Leihegebühr und finanziert damit die Kosten für die Kundendepots.

    Der Entleiher hat die Papiere gebraucht um diese jemanden zu geben, der sie im Bestand hält bzw. an den er die Papiere verkauft hat. (Einfach so leiht sich niemand Papiere, da das ja kostet.) Wenn die Kurse fallen, kann er die Papiere günstiger am Markt kaufen und der verleihenden Bank zurück liefern. Im Idealfall hat er durch den Kursgewinn sogar die Leihegebühr gedeckt. Am Ende hat der Käufer durch einen hohen Preis (beim Entleiher) die Depotgebühr des Kunden (beim Verleiher) bezahlt.

    Sind die Wertpapiere, die man bei Depots von Banken hat - wie beispielsweise der Deutschen Bank, der DKB oder bei einer Sparkasse - bei Clearstream nur zentral registriert (als eine Art Nachweismöglichkeit)? Oder werden sie bei Clearstream verwahrt und unterliegen damit dann ggf. der o.g. Möglichkeit der Wertpapierleihe?

    Ich denke, das habe ich schon beantwortet.

    Girosammelverwahrte Papiere liegen zentral als Sammelbestand bei Clearstream Europe (aktuelle Bezeichnung) und die Banken verschaffen den Kunden ein Miteigentumsrecht. (Girosammel ist nur bei Clearstream Europe möglich).

    In Wertpapierrechung verwahrte Papiere können bei Clearstream Europe, Clearstream Banking Luxembourg oder auch lokalen Depotbanken wie BNP, Citi, Intesa, ... liegen. Hier hat man nur einen Herausgabanspruch gegenüber der Bank.

    Heisst das Im Umkehrschlusss, dass der Depot-Inhaber im Falle der Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG nicht Alleineigentümer ist?

    Bei Girosammelverwahrten Positionen hat man als Kunde ein Miteigentumsanteil (=Eigentum) am Gesamtbestand bei Clearstream.

    Nicht girosammelverwahrte Positionen sind meist in der Rechtform Wertpapierrechnung (WR oder auch NCSC-T) verwahrt. Hier hat man als Kunde nur einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank (= Forderung). Hier ist gegenüber der von der Bank gewählten Lagerstelle immer die Bank rechtlich gesehen Eigentümer.

    Was sagt mir z.B. folgender Satz aus https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierleihe

    Bedeutet das, dass die Verwahrung bei Clearstream eine Wertpapierleihe durch die Clearstream Banking AG mit einschliesst?

    Nein, hier geht es um die Wertpapierleihe, die Clearstream & Co ihren Banken für die Eigenbestandsdepots aus den Eigenbestandsdepots anderer Banken anbietet. Die Banken müssen für die automatische Entleihe und auch für die automatische Verleihe jeweils separate Verträge mit Clearstream abschließen. Banken können so aus ihren eigenen Longpositionen weitere Erträge generieren, und kurzfristig über Nacht auftauchende Shortpositionen decken. Clearstream agiert hier als Mittler und zieht sich eine Marge raus.

    Die Kundenbestandsdepots der Banken sind normalerweise für diesen Service nicht angemeldet. Es gibt aber (ausländische) Billig-Broker oder Reseller die das auch mit Kundenbestandsdepots machen, um ihre Kosten damit zu decken - umsonst ist nix. Das steht dann aber in den Depoteröffnungsunterlagen und Bedingungen drinnen.

    Sollten diese gerade verliehenen Bestände nicht mehr Rückholbar sein, so habt ihr als Kunde gegenüber einem EU-Broker aus dem EU-Recht einen einklagbaren Entschädigungsanspruch über 90% aus maximal 20.000 EUR. Darüber werdet ihr aber in einer jährlichen Mitteilung informiert ... meist zusammen mit der Info über die 100.000 EUR Einlagensicherung (ungleich dem o.g. Entschädigungsanspruch). Für die Bestände die nicht verliehen sind, greift das Aussonderungsrecht als Sondervermögen.

    Mit welcher groben Nettorendite rechnest Du bei

    a) 180k in der Immo

    b) 180k auf dem Kapitalmarkt

    Bei a) musst Du den persönlichen Verwaltungsaufwand noch berücksichtigen und bei b) die Flexibilität.

    Vielleicht hast Du dann schon Deine Antwort.

    Da die Wohnung vermietet ist, sagt dem Mieter rechtzeitig, dass Ihr plant/überlegt die Wohnung zu verkaufen, damit er Zeit hat das zu verdauen und sich Gednken macen zu önnen. Meist kommt bei einem Verkauf an den Mieter der bessere Verkaufspreis ohne große Diskussionen raus. Die sind oft bereit für die bewohnte Wohnung auch nen Schnaps mehr als Rate an die Bank zu zahlen als aktuell als Miete (neue Miete wäre eh teurer) und zusätzlich zum Kreditbetrag noch gerne etwas mehr aus den Rücklagen daraufzulegen als andere plus die ersparten Umzugskosten.

    ... und nicht nur darauf achten, dass die Positionen richtig übertragen werden, sondern auch die Steuerdaten bzw. steuerlichen Kursstaffeln, die separat und in eigner Geschwindikeit über Taxbox übertragen und anschließend wieder zu sortiert werden. Am besten von der abgebenden Bank sich immer die Taxbox-IDs geben lassen und diese der aufnehmenden Bank ebenfalls mitteilen.

    Bei einem Depotübertrag sind meist mehr Banken und Verwahrstellen beteiligt, als nur die abgebende und die aufnehmende Bank. Jede dazwischen geschaltete Stelle muss vorab informiert werden, dass sie die Wertpapiere geliefert bekommt und entsprechende Gegenavise einstellen. Wertpapiere kann man nicht wie Geld "einseitig" einfach so überweisen, die Gegenseite muss immer einen Gegenauftrag erfassen, damit die Clearingsysteme aktiv werden und jede Stelle will bzw. muss vorab wissen, wer, was von wo, wohin etc.

    Stelle dir das Ganze mal auf der Geldseite per Überweisung beispielhaft vor (konstruiert weil einfacher nachzuvollziehen)

    Dein Kind (absendender Kunde) möchte, dass Du (abgebende Bank) einem anderen Mitschüler (empfangender Kunde) einen bestimmten Betrag über das Konto dessen Eltern (empfangende Bank) überweist, das Ganze über ein zwischengeschaltetes Konto einer Lehrkraft (Clearingstelle) und wie bei Wertpapieren notwendig immer nur mit entsprechenden eingestellten Avisen.

    Überlege mal an wie vielen Stellen da Abstimmungsbedarfe und Unterbrechungsstellen sind und wenn es sich nicht auf beiden Seiten um Girosammelverwahrung handelt sind in der Verwahrkette auf beiden Seiten noch mehr Banken beteiligt. Hinzukommt, dass jeder Posten einzeln/individuell übertragen werden muss, da jeder Posten anders verwahrt sein kann und die dazugehörigen Steuerdaten werden separat übermittelt und müssen am Ende wieder zugespielt werden. Es kann auch vorkommen, dass die empfangende Bank einen Posten ablehnt, da sie diesen nicht verwahren möchte oder kann oder gar über einen anderen Weg geliefert bekommen möchte. (Versuche mal ein in der Schweiz verwahrtes Papier nach UK in die Verwahrung zu liefern, das geht nicht direkt und wird dann meist über Deutschland oder Luxemburg verlagert - noch mehr Beteiligte.)

    Du bekommst den Auftrag von deinem Kind, musst die Lehrkraft über die kommende Überweisung informieren inkl. aller Informationen, die Lehrkraft muss ihrerseits ein Avis erfassen, selbst eine Überweisung an die empfangenden Eltern erfassen, diese kontaktieren alle Informationen weitergeben, die empfangenden Eltern müssen wiederum ein Avis erfassen und anhand der Informationen erkennen, dass das Geld für ihr Kind ist und wenn das Geld dann angekommen ist dem Kind auch übergeben.

    ... und bei sechs Tagen zwischen Ausbuchung und Einbuchung sind auch sicher zwei Tage Wochenende dabei, an denen gar nichts läuft.

    Klingt für mich nach der "Marktzielrendite" bei der TR Werbung für private equity. Ein Wunsch, der vermutlich eher weniger aufgeht.

    Das ist nicht die "Marktzielrendite" sondern die "Auszahlungsquote", die sich aus Erträgen und Rückzahlungen speist ... wie bei klassischen Income Fonds wie es sie seit vielen Jahrzehnten im Markt gibt (meist mit USD denominierten Anleihen als Underlying), dort aber meist mit einer Quote von 4% p.a. bei monatlicher Zahlung.

    Da werden einige dumm gucken, wenn X Perioden Geld ausgezahlt wurde, in Periode X+1 nichts mehr kommt und dann aber auch der Depotposten nicht mehr da ist.

    ...
    Beim Bargeld muss man warten bis der Betrag genannt wird, oft wird erst dann das Portemonnaie von wo auch immer herausgeholt und geöffnet, ...

    Man muss bei Bargeld nicht zwingend warten bis der Betrag genannt wird, wenn man nicht gerade blind und unreflektiert einkauft und auch bei Smartphone- oder Kartenzahlung muss man ebenso warten bis zum Zahlen, bis der Saldo gezogen ist.

    Die Leute die ich vor den Kassen treffe müssen immer erst entweder das Portemonnaie oder das Smartphone hervorholen oder haben dieses bereits in der Hand, also kein Unterschied ... und ich sehe soviele Kunden die länger benötigen das Smartphone aus der Tasche zu kramen und zahlbereit zu machen, als ich benötige das Bargeld zu übergeben.

    Pauschale Aussagen helfen hier nicht weiter und von mir aus soll jeder zahlen können wie er möchte. Wie bereits geschrieben stört mich nur, dass nur ein Non-Cash-Zwang geplant ist, aber nicht gleichberechtigt auch ein Bargeldzwang (= gesetzliches Zahlungsmittel). Schweden und Dänemark sind da weiter, hier ist ein Bargeldzwang bereits in Planung/Umsetzung.

    Der Bezahlvorgang mit Bargeld selbst wird gerne sehr langsam wahrgenommen (umso mehr, wenn man selbst die alternative Zahlweise bevorzugt), tatsächlich braucht es selten mehr als ein paar Sekunden. Demgegenüber wird der (eigene) elektronische Bezahlvorgang als flott empfunden, was einer Überprüfung nicht stand halten wird. Bei beiden Methoden gibt es langsame und schnelle Vorgänge.

    Siehe Bundesbank-Studie in Post #48

    Paulchen82
    12. September 2026 um 12:51

    Wer eine Minute an der Kasse braucht, um ausreichend Bargeld aus dem Portemonnaie heraus zu suchen, benötigt wohl auch eine Minute um seine Karte da rauszufuddlen oder sein Smartphone zahlbereit zu machen. Ich habe schon viele Personen an der Kasse erlebt, die bei weitem länger gebraucht haben das Smartphone bereit zu bekommen, als Bar zu zahlen. Dass der Zeitaufwand im Mittel pro Transaktion je Zahlungsmittel vergleichbar war, war ja auch Datum in der Bundesbank-Studie.

    Mich persönlich stört nicht, dass es einen Bargeldloszwang geben soll, sondern eher dass man explizit einen zuätzlichen Bargeldzwang ausschließen möchte. Gleiches Gebaren ist auch den Entwürfen zum digitalen Euro zu entnehmen. Für alle Geschäftsleute soll es einen Zwang geben den digitalen Euro online und offline akzeptieren zu müssen, aber für das Bargeld soll diese Pflicht ausdrücklich nicht in das Gesetz. Offizielle Begründung der Kommission (sinngemäß): "Bargeld wird weitestgehend akzeptiert, die Ausnahmen sind zu wenige, um das rechtlich Regeln zu müssen." Mal schauen, immerhin haben einige Kommissare in den neusten Entwurf hinein verhandelt, dass "no cash only" nicht mehr einfach so über die AGB oder einen simplen Aushang einseitig von Geschäftsleuten erklärt werden kann, ohne dass der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich direkt/individuell darauf hingewiesen wurde.

    Deutsche Bundesbank

    Zahlungen mit Bargeld und Girocard für Einzelhandel am günstigsten

    28.11.2025 Pressenotiz

    Aus Sicht des Einzelhandels ist es am günstigsten, wenn Kundinnen und Kunden an der Ladenkasse mit Bargeld oder der Girocard bezahlen. Das ergab die Studie „Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel“ der Deutschen Bundesbank. Analysiert wurden monetäre Kosten wie Gebühren, Entgelte, Geräte- oder Transportkosten. Zudem flossen nicht-monetäre Kosten in die Berechnungen ein, etwa die Zeit, die Einzelhandelsunternehmen für den Umgang mit Zahlungsmitteln an der Kasse oder in der Verwaltung aufwenden.

    Barzahlungen sind mit durchschnittlich 43 Cent je Transaktion am günstigsten für Händler, wenn die Kosten je Zahlung betrachtet werden. Die Girocard ist mit durchschnittlich knapp einem Prozent des Umsatzes das günstigste Verfahren, wenn die Kosten ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt werden. Internationale Debit- und Kreditkarten, wie Mastercard und Visa, sind in beiden Fällen teurer. Sie verursachen vor allem durch höhere Gebühren mehr Kosten für die Händler. [...]

    Auch die Akzeptanz verschiedener Zahlungsmittel ist unterschiedlich. Bargeld wird nahezu flächendeckend angenommen. [...]