Liebe Finanztip-Community,
gibt es für Mehrfamilienhäuser eine maximale, aufsummierte Obergrenze für förderfähige Investitionen für Einzelmaßnahmen (laut unserem Energieberater pro Wohngebäude 600.000 € in 15 Jahren) oder nur jährliche Grenzen, die jedes Jahr von neuem genutzt werden könnten? Die Verbraucherzentrale verneint auf Nachfrage hin eine maximale Obergrenze über mehrere Jahre laut aktuellem Stand der Förderkulisse, in einem Ratgeber der Interhyp hingegen taucht die o.a. Obergrenze hingegen auf, siehe https://https//www.interhyp.…afa-foerderung/
Beim BMWK wiederum (unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redakti…e-gebaeude.html) verstehe ich es so, dass es
- für die Heizungsförderung eine jährliche Obergrenze gibt (= 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2.-6. Wohneinheit und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit, das wären in diesem Fall 145.000 €),
- für sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen hingegen nicht, dort ist nur von 60.000 € pro Wohneinheit pro Jahr die Rede inkl. iSFP, meine ich, ohne Hinweis auf eine Gesamtobergrenze.
Dies bestätigt die Aussage der Verbraucherzentrale, hat hier vielleicht noch jemanden einen Tipp diesbezüglich?
Vielen Dank für die Mühe & Unterstützung!
Liebe Grüße
Mark