Grundsteuer NRW - Besteuerung von Unland

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo in die Runde, wir besitzen ein relativ großes Grundstück, ein "Rand- oder Reststück" eines Bebauungsplanes, das an ein Waldgeboiet grenzt. Durch sieben Grundstückecken (Vieleck) war die Bebauung nur in einem Teilbereich möglich. Ein wesentlicher Grundstücksteil (rd. 30%) ist steile Hanglage, die in keiner Weise nutzbar ist. Zudem wurden auf dem Grundstück öffentliche Kanäle und eine 10 kV-E-Leitung verlegt, so das weitere 20% (entschädigungslos) nicht nutzbar sind. Die tatsächliche Nutzbarkeit beträgt somit etwa nur die Hälfte des Grundstückes.
    Wir haben bei der GrSt-Erklärung um Anerkennung einer Teilfläche als "nicht nutzbares Unland" zu einem ermässigten Bodenrichtwert gebeten, was das FA aber ablehnt. Das FA sieht sich an den allgemein geltenden Bodenrichtwert gebunden.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder gibt es vergleichbare Fälle, in denen nicht nutzbares Bauland in vollem Umfang bewertet wurde?