Beschäftigungsverbot / Wechsel in PKV / Lohnzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine etwas besondere Konstellation, zu der ich im Netz leider keine klaren Aussagen finde. Seit ein paar Tagen wissen wir, dass meine Frau schwanger ist :love:


    Sie ist Zahnärztin und befindet sich gerade im Wechsel in die PKV (Inter). Wir haben vor 2 Wochen den Antrag abgegeben und seit dem von der PKV noch nichts gehört. Aufgrund der Kündigungsfrist der KGV, würde der Wechsel zum 1.8. passieren.

    Jetzt haben wir ein paar Fragen im Kopf. Vielleicht kann jemand helfen.

    1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies keine Auswirkungen auf den Wechsel in der PKV haben wird? Zum Zeitpunkt, an dem wir die Gesundheitsfragen ausgefüllt haben, wussten wir nichts von einer Schwangerschaft.
    2. Vermutlich werden wir auf das Krankentagegeld verzichten müssen, weil dort eine Sperre von 8 Monaten im Falle einer Schwangerschaft gilt (Frühster Anspruchstag 1.04.2025)
    3. Da meine Frau wohl ein Beschäftigungsverbot bekommen wird, erhält Sie das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vom Arbeitgeber. Von wem erhält der AG in dem Fall die Kosten erstattet? Bei der KGV läuft dies ja über die U2 und der AG erhält nahezu 100 % erstattet. Wie ist das bei der PKV? Und erhält der AG immer alles erstattet?
    4. Wir wissen noch nicht, wann meine Frau ins Beschäftigungsverbot geht. Gibt es Probleme, wenn dies vor dem 1.8 passiert?
    5. In einem neuen PKV Vertrag kann man die AN Beiträge glaube ich erst nach einiger Zeit ruhen lassen. Wir müssen uns also darauf einstellen, dass wir dafür draufzahlen müssen, richtig? Denn der AG zahlt während des Beschäftigungsverbotes und Mutterschutzes ja seinen Anteil an der Krankenversicherung nicht mehr. Wir zahlen also die komplette PKV meiner Frau für den Zeitraum selbst. Oder übersehe ich etwas?

    Letzte und aus den Antworten resultierenden Frage: Sollten wir in Erwägung ziehen, den Wechsel in die PKV abzubrechen? Eigentlich hätte meine Frau gerne eine gute Versorgung in der Schwangerschaft und danach. Aber wenn wir alleine jeden Monat die PKV komplett selbst zahlen müssen und auch kein Krankentagegeld erhalten, kommt Finanziell einiges zusammen. Alleine dafür können wir viele private Zusatzuntersuchungen selbst zahlen. Die PKV kostet mit KTG über 800 € pro Monat. Diese Kosten würden ja vermutlich on top kommen. Was meint ihr?


    Ich hoffe, das waren nicht zu viele Fragen und diese sind nicht zu komplex :)

    Vielen Dank!

  • Guten Morgen,


    zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Ich kann leider nicht alles beantworten, aber hier mal ein paar Anmerkungen zu den Punkten, die ich einigermaßen einschätzen kann. Ich bitte die Punkte aber ggfs. nochmal selbst zu recherchierten, da ich auf dem Gebiet über kein Expertenwissen verfüge.


    Zu 3.: Der AG erhält die Erstattung von der letzten gesetzlichen/freiwilligen Krankenversicherung. Auch für Versicherte in der PKV wird die Umlage an die Einzugsstelle abgeführt. Einmalig gezahltes Entgelt wie beispielsweise ein Weihnachtsgeld und Beiträge zur BAV werden nicht erstattet. Wenn alle Voraussetzungen für ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot vorliegen, bekommt der Arbeitgeber das reguläre Entgelt in voller Höhe erstattet.

    Zu 4.: Mir fällt spontan kein Grund ein, warum es zu Problemen kommen sollte.

    Zu 5.: Während des Beschäftigungsverbots zahlt der AG weiter den AG-Anteil zur KV. Im Mutterschutz zahlt der AG nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und dürfe zur PKV keinen Beitrag beisteuern.

    Im Übrigen muss man allerdings auch in der freiwilligen GKV den Beitrag während des Mutterschutzes und der Elternzeit selber zahlen. Wie hoch dieser wäre, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Relevant könnte bei der Überlegung auch noch sein, dass Kinder in der PKV separat versichert werden müssen und die Beitragsbelastung daher steigt. Bei einem Kind mag das noch nicht wahnsinnig ausschlaggebend sein (schätzungsweise 100 € - 150 € pro Monat), wenn es allerdings mehrere Kinder werden sollten, bietet die GKV den Vorteil, dass der Beitrag immer auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt und Kinder ohne zusätzliche Kosten in die Familienversicherung aufgenommen werden.


    Viele Grüße!


    Koolmeise