Rückkauf RV+VL - negative Kapitalerträge - Verrechnung mit pos. Erträgen Erklärung in 2025

  • Moin,


    ich habe eine schlecht laufende "Rentenversicherung" von der Versicherung zurückgekauft.

    In der Schlussabrechnung werden Kapitalerträge von ca. -1500 € (Minus) nach §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. e EStG nach Berücksichtigung der tw. Steuerfreistellung ausgewiesen.

    Durch ETFs, Tagesgeld, Festgeld (alles bei einer Direktbank; Freistellung ebenso) habe ich Kapitalerträge, die den pauschalen Steuerfreibetrag deutlich übersteigen.


    Meine Frage daher: Kann ich die 1500 Euro von den positiven Kapitalerträgen der Direktbank (für Steuerklärung 2025 - Anlage KAP) abziehen, um Steuerzahlungen zu reduzieren ?


    Wenn ja: Reicht das dem Finanzamt als Nachweis aus ?
    Anlage KAP muss ich dann mit angeben, da das FA davon keine Kenntnis hat. Wie gebe ich die Differenz an ?


    Vielen Dank im Voraus.