Moin,
ich habe eine schlecht laufende "Rentenversicherung" von der Versicherung zurückgekauft.
In der Schlussabrechnung werden Kapitalerträge von ca. -1500 € (Minus) nach §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. e EStG nach Berücksichtigung der tw. Steuerfreistellung ausgewiesen.
Durch ETFs, Tagesgeld, Festgeld (alles bei einer Direktbank; Freistellung ebenso) habe ich Kapitalerträge, die den pauschalen Steuerfreibetrag deutlich übersteigen.
Meine Frage daher: Kann ich die 1500 Euro von den positiven Kapitalerträgen der Direktbank (für Steuerklärung 2025 - Anlage KAP) abziehen, um Steuerzahlungen zu reduzieren ?
Wenn ja: Reicht das dem Finanzamt als Nachweis aus ?
Anlage KAP muss ich dann mit angeben, da das FA davon keine Kenntnis hat. Wie gebe ich die Differenz an ?
Vielen Dank im Voraus.