Folgende Situation, für dich auf auf fachkundige Infos hoffe.
Langjähriger (>5 Jahre) abhängig Beschäftigter Privatversicherter unter 50 Jahren, oberhalb JAEG, möchte aus gesundheitlichen Gründen Arbeitszeit um 50% reduzieren und fiele hierdurch unterhalb JAEG. Er möchte PKV-versichert bleiben, sich eine spätere Mitgliedschaft in der GKV aber offen halten.
Meine Informationen gehen dahin, dass zumindest bei einer Reduktion um mindestens 50% nach §8 SGB 5 eine Befreiung von der Versicherungspflicht und damit Verbleib in der PKV möglich wäre.
Was die Auswirkung einer Befreiung auf die aktuelle Beschäftigung angeht, scheint mir die Sache klar: an der wird dann nicht mehr zu rütteln sein.
Anders sieht es aus, wenn der Beschäftigte kündigt oder arbeitslos werden sollte. Hier scheint es mir, als wäre bei anschließendem ALG 1-Bezug aktuell auch eine Rückkehr in der GKV möglich. Würde der Beschäftigte danach eine Beschäftigung unterhalb der JAEG aufnehmen, könnte er gesetzlich versichert bleiben? Wirkt eine Befreiung also nicht "lebenslang"?
Ich würde mich über Input freuen. Herzlichen Dank!