Hallo,
es geht um die Berechnung des Mutterschaftslohnes nach erneuter Schwangerschaft und Ende der Elternzeit.
Folgender Sachverhalt: Ich habe im September 2023 mein erstes Kind bekommen und befinde mich bis September 2024 in Elternzeit. Danach wollte ich wieder arbeiten gehen. Nun bin ich erneut schwanger und werde ab September 2024 direkt ein Beschäftigungsverbot haben. Dass ich wieder Gehalt erhalte ist alles soweit geklärt. Nur wie hoch ist die Frage. Mein Gehalt besteht aus einem Grundgehalt + Provisionen. Mein Mutterschaftsgeld in der ersten Schwangerschaft habe ich auf Basis des damaligen 3-Monats-Gehaltes bekommen, damit auch inklusive der Provision. Nun sagt mein Arbeitgeber, bzw. sein Steuerberater, dass mir nun nach der Elternzeit nur mein Grundgehalt zusteht ohne Provisionen, da ich diese noch nicht erneut verdient habe. Ich bin jedoch der Meinung ich müsste Gehalt in Höhe des alten Mutterschaftsgeldes inkl. der Provisionen erhalten. Was ist richtig und auf welcher Grundlage wird das nun berechnet?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten.
Anni