Berechnung der Nutzfläche einer Scheune mit Holzboden bei der Grundsteuer

  • Liebe Forum Mitglieder,

    gestatten: Ich bin neu in diesem Forum. Das Ausfüllen von Steuererklärungen gehört nicht gerade zu meinen liebsten Hobbys. Trotzdem komme ich in aller Regel allein damit klar. Aber manchmal brauche ich doch mal die Erfahrung anderer. So habe ich in einem Kraftakt das relativ große Bauerhaus, das meiner 91jährigen Mutter mittlerweile allein gehört im Alleingang Raum für Raum vermessen. Und zwar für die Vorbereitung der Grundsteuererklärung.

    Da gibt es leer stehende Scheunen und Ställe, teilweise sogar mit eingezogenen Boden. Nun ist es ja sehr ärgerlich, dass die ermittelte Nutzfläche gleich doppelt zählt, wenn es einen eingezogenen Boden und damit ein Obergeschoß gibt. Nun habe ich irgendwo mal gehört, dass das "Obergeschoß" einer Scheune nicht gezählt werden muss, wenn der Boden aus Holz ist. Stimmt das?