Hallo zusammen,
Für die Finanzierung eines Einfamilienhauses wollen wir Grundschulden sowohl auf das Kaufobjekt als auch auf eine schon vorhandene Eigentumswohnung eintragen lassen. Auf die Eigentumswohnung sind schon Grundschulden im 1. Rang eingetragen, die in dem Kontext gelöscht werden sollen. Jetzt war vor ein paar Tagen der Notartermin zur Kaufvertragsunterzeichnung und es haben zur Löschung der bisherigen Grundschuld noch Unterlagen gefehlt, daher meinte der Notar "dass wir das dann zurückstellen, bis alle Unterlagen vorliegen und wir es direkt eintragen können".
Heute kam dann eine Rechnung für eine "rangbereite Eintragung" - auf telefonische Rückfrage hat mir die Notariatsgehilfin bestätigt dass "eine rangbereite Eintragung und dann in einem zweiten Schritt die Eintragung im ersten Rang mit keinen Mehrkosten verbunden sind". Die Bank sagt "rangbereit bringt ihnen nichts, ich kann ruhig alles erst machen lassen, wenn die Eintragung im ersten Rang möglich ist" und online findet man Aussagen, dass ich sowohl die rangbereite Eintragung als auch dann die im ersten Rang nochmal bezahlen muss...
Was sagen die Experten unter euch? Will das Notariat einfach nur zweimal kassieren und die Aussage am Telefon war falsch oder ist es tatsächlich so, dass für die rangbereite und dann richtige Eintragung die gleichen Kosten anfallen, wenn direkt nur einmalig die richtige Eintragung erfolgt?
Vielen Dank für eure Hilfe!