Um den eigenen (Mindest-)Beitrag als (nur noch auf dem Papier, wenn die letzten Altkunden selber zugemacht haben bzw. in Rente sind und auch hier die Karre und ein paar andere Sachen fertig abgeschrieben, ist Schicht im Schacht) Selbstständiger
kommt man so zwar nicht rum, aber bei ihr wären die Erträge daraus zumindest nicht KV-beitragspflichtig.
War bisher kein Thema, weil in Summe an Kapitalerträgen eh nix bei 'rauskam, jedenfalls nicht in dem Ausmaß als dass es über die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag hinausgegangen wäre.
Geht das so ohne weiteres und wo wären die Fallstricke?