Kinderdepot für ein Kind mit Behinderung

  • Guten Tag an Sie alle,


    Ich möchte gern folgende Frage stellen:


    Kann ich für mein Kind, welches eine Behinderung hat, ein Kinderdepot anlegen und auch nach dem 18. Lebensjahr Einfluss auf dieses Depot haben, falls mein Kind aufgrund der Einschränkungen nicht in der Lage ist, das Depot selbst zu verwalten?


    Falls Ja, wovon ich ausgehe, wie kann ich das tun?


    Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Ideen, Anregungen und Vorschläge.


    Viele Grüße


    Björn

  • Hallo Björn.
    Es kommt auf die Art (körperlich, geistig, beides) und Schwere der Behinderung an.
    Ab dem 18, Lebensjahr können Eltern als Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden.
    Das ist der Depotverwaltung in Kopie zugänglich zu machen.

    Über die Verwendung von dem dem Kind zugeordneten Vermögen sind dem Gericht Berichte vorzulegen (Einnhamen, Ausgaben, Gründe, Steuerfreibetrag
    Wirf mal eine Suchmaschine an und füttere sie mit dem Stichwort "Vermögenssorge".
    Kümmere dich auch um das Limit der max. Einnahmenhöhe pro Monat bzgl. Risiko "Krankenversicherung der Familie".