BGH Urteil zu Prämiensparen - Referenzzins mit Abschlag gültig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer Volksbank laufen und, da alle Punkte aus den jüngsten BGH Urteilen zutrafen, eine Neuberechnung der Zinsen verlangt. Allerdings wurde mir bei einem "Schlichtungsgespräch" erzählt, dass die Banken durch das BGH Urteil angeblich das Recht hätten, von dem vorgeschlagenen Zinssatz der 8-15 jährigen Bundesanleihen, an dem man sich als Referenz halten soll, einen nicht näher festgelegten Abschlag abzuziehen.

    Allerdings konnte ich dazu im gesamten BGH Urteil nichts lesen. Habt ihr die entsprechende Stelle oder Info oder wisst ähnliches dazu?

    Ich bin davon ausgegangen, dass die Banken den vollen Referenzzins der 8-15 jährigen Bundesanleihen zu zahlen haben. Liege ich damit falsch?

    Für mich ergibt es auch keinen Sinn und da die Bank es mit Einschüchterungsversuchen und mit einer Umschichtung auf ein Festgeld mit niedrigerer Verzinsung als momentan üblich, versucht hat, mich abzuspeisen ohne einen Cent Zinsen nachzuzahlen, bin ich sehr nachdenklich geworden, was nun stimmt und was nicht.

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

  • Elena H. 23. September 2024 um 15:26

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