Nachforderung Nebenkostenabrechnung Vorjahr

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine grundsätzliche Frage und hoffe, dass hier jemand helfen kann.


    Meinem Vermieter ist bei der Abrechnung der Nebenkosten für 2023 aufgefallen, dass er sich in der Abrechnung 2022 verrechnet hat. Er hat eine höhere Nebenkostenvorauszahlung angenommen, als tatsächlich vereinbart war, so dass er sich zu meinem Gunsten verrechnet hat.

    (Er hat die Vorauszahlung für 2023 verwendert, die aufgrund einer Erhöhung höher war als die für 2022).

    Darf er diese Forderung von 2022 jetzt bei mir nachfordern?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meinem Vermieter ist bei der Abrechnung der Nebenkosten für 2023 aufgefallen, dass er sich in der Abrechnung 2022 verrechnet hat. Er hat eine höhere Nebenkostenvorauszahlung angenommen, als tatsächlich vereinbart war, so dass er sich zu meinem Gunsten verrechnet hat. (Er hat die Vorauszahlung für 2023 verwendet, die aufgrund einer Erhöhung höher war als die für 2022).

    Darf er diese Forderung von 2022 jetzt bei mir nachfordern?

    Prinzipiell darf er es nicht.

    Um wieviel Geld geht es?

    Lohnt der Betrag den Streit?