Hallo,
die Grenze für den Anspruch auf Elterngeld liegt ja bald nur noch bei 175k€ zu versteuerndes Einkommen.
Anscheinend sollen dort ja auch Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien/ETF Verkäufen) reinzählen.
1. Nehmen wir an, man hätte 2023 10k€ Verlust mit Aktien gemacht und macht jetzt in 2024 20k€ Gewinn. Werden dann nur die 10k€ auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet? (habe meine Gewinne/Verluste nie in der Steuer angegeben, weil mein Broker das direkt regelt, also Steuer wird direkt abgeführt)
2. Wie sieht es mit Krypto aus? Nach 1 Jahr Haltedauer ja steuerfrei. Daher auch nicht für zu versteuerndes Einkommen relevant, oder?
3. Wie sähe der unter 1 beschriebene Fall für Krypto aus? (10k€ Verlust in 2023 und 20k€ Gewinn in 2024 unter 1Jahr Haltedauer)
Beste Grüße
Masko