Anspruch Elterngeld - Einfluss von Kapitalerträgen nach Verlustvorträgen der Vorjahre

  • Hallo,

    die Grenze für den Anspruch auf Elterngeld liegt ja bald nur noch bei 175k€ zu versteuerndes Einkommen.

    Anscheinend sollen dort ja auch Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien/ETF Verkäufen) reinzählen.

    1. Nehmen wir an, man hätte 2023 10k€ Verlust mit Aktien gemacht und macht jetzt in 2024 20k€ Gewinn. Werden dann nur die 10k€ auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet? (habe meine Gewinne/Verluste nie in der Steuer angegeben, weil mein Broker das direkt regelt, also Steuer wird direkt abgeführt)

    2. Wie sieht es mit Krypto aus? Nach 1 Jahr Haltedauer ja steuerfrei. Daher auch nicht für zu versteuerndes Einkommen relevant, oder?

    3. Wie sähe der unter 1 beschriebene Fall für Krypto aus? (10k€ Verlust in 2023 und 20k€ Gewinn in 2024 unter 1Jahr Haltedauer)

    Beste Grüße

    Masko

  • Elena H. 11. November 2024 um 21:05

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