Werden unregelmässige Spekulationsgewinne, z.B. beim Umschichten des Depots, bei der Mitversicherung auf das Einkommen angrechnet? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
Spekulationsgewinne - Anrechnung auf das Einkommen beider GKV-Familienmitversicherung
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ek5801 -
6. Oktober 2016 um 13:44 -
Erledigt