Ab: 01.10.2016 - Kündigung in Textform, d.h. E-Mail & Co.

  • Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts bringt auch einige unerwartete Änderungen mit sich.

    Seit 1. Oktober 2016 (siehe http://www.bmjv.de/SharedDocs/Art…33A12A.1_cid334) können Verbraucher die meisten Verträge auch ohne Unterschrift kündigen.


    Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht Ratgeber:

    • Ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen können Sie nun unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen.
    • Ausnahmen sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift.
    • Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf einige Punkte achten.

    Den Ratgeber kann man abrufen unter:


    https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertrag-per-e-mail-kuendigen


    Mein Kommentar:

    Ein ganz sinnvoller Ratgeber. Die Empfehlung zur Verwendung der Zustellart „Einschreiben-Rückschein“ bei wichtigen Schriftstücken würde ich so nicht abgeben (siehe mein Beitrag zum Zustellungsnachweis hier in der Finanztip-Community).


    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)