Hallo,
beeinflusst eine anteilige berufliche Nutzung die betragsmäßige Grenze von 952€?
Zurzeit beträgt die Grenze von Arbeitsmitteln bis zu denen der gesamte Betrag in einem Jahr abgesetzt werden kann 952€.
Bei einem höheren Anschaffungspreis muss das Arbeitsmittel abgeschrieben werden.
Wie sieht das aus wenn nur der Teil der beruflichen Nutzung abgesetzt werden soll.
Beispiel: Kosten neuer PC = 1200€
Berufliche Nutzung: 50%
In Werbungskosten anzugeben = 600€
Muss dann trotzdem eine Abschreibung erfolgen, da die Kosten sich ursprünglich auf 1200€ belaufen oder beziehen sich die 952€ auf die tatsächlich auf die berufliche Nutzung angefallenen also abzusetzenden Kosten?
VG