Werbungskosten: Beeinflusst eine anteilige berufliche Nutzung die betragsmäßige Grenze von 952€?

  • Hallo,

    beeinflusst eine anteilige berufliche Nutzung die betragsmäßige Grenze von 952€?

    Zurzeit beträgt die Grenze von Arbeitsmitteln bis zu denen der gesamte Betrag in einem Jahr abgesetzt werden kann 952€.

    Bei einem höheren Anschaffungspreis muss das Arbeitsmittel abgeschrieben werden.

    Wie sieht das aus wenn nur der Teil der beruflichen Nutzung abgesetzt werden soll.

    Beispiel: Kosten neuer PC = 1200€

    Berufliche Nutzung: 50%

    In Werbungskosten anzugeben = 600€

    Muss dann trotzdem eine Abschreibung erfolgen, da die Kosten sich ursprünglich auf 1200€ belaufen oder beziehen sich die 952€ auf die tatsächlich auf die berufliche Nutzung angefallenen also abzusetzenden Kosten?

    VG