AfA richtig anwenden bei auslauf der Kleinunternehmerreglung

  • Moin,

    ich habe einen recht Speziellen Fall wo ich mir nicht sicher bin was gilt.

    Zu meinem Gewerbe:

    2024 gilt für mich die Kleinunternehmerreglung

    2025 gilt die Kleinunternehmerreglung nicht mehr

    Ich habe mir im Dezember 2024 einen Anhänger für 3490€ Brutto gekauft.

    Umsatzsteuer: 3.490 € / 1,19 × 0,19 = 557,48 €

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabellen: 11 Jahre

    Korrekturzeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter: 5 Jahre

    Soweit die Informationslage.

    Nach meinem Verständnis, kann ich Jährlich folgendes Abschreiben:

    2024: 3490(Brutto!) / 11 Jahre / 12 Monate = 26,44€ (beinhaltet 4,22€ Umsatzsteuer)

    2025: ((3490-26,44)-(3490-26,44)/1,19*0,19) (Restbetrag in Netto) /11 Jahre = 264,60€

    2026: 264,60€

    ...

    ...

    und folgende Vorsteuerrückerstattung:

    2024: 0€ (Kleinunternehmerregelung

    2025: (557,48€ - 4,22€) / 5 Jahre = 110,65€

    2026: 110,65€

    2027: 110,65€

    2028: 110,65€

    2029: 110,65€

    Unsicher bin ich mir bei folgenden Punkten:

    -Abschreibung 2024, wird da wirklich mit dem Bruttobetrag gerechnet?

    -Vorsteuerrückerstattung, zählt 2024 schon als erstes Jahr?


    Ich hoffe meine Fragen sind deutlich formuliert.

    Grüße,

    Lars

  • Matthias P 3. Januar 2025 um 17:01

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