Moin,
ich habe einen recht Speziellen Fall wo ich mir nicht sicher bin was gilt.
Zu meinem Gewerbe:
2024 gilt für mich die Kleinunternehmerreglung
2025 gilt die Kleinunternehmerreglung nicht mehr
Ich habe mir im Dezember 2024 einen Anhänger für 3490€ Brutto gekauft.
Umsatzsteuer: 3.490 € / 1,19 × 0,19 = 557,48 €
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabellen: 11 Jahre
Korrekturzeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter: 5 Jahre
Soweit die Informationslage.
Nach meinem Verständnis, kann ich Jährlich folgendes Abschreiben:
2024: 3490(Brutto!) / 11 Jahre / 12 Monate = 26,44€ (beinhaltet 4,22€ Umsatzsteuer)
2025: ((3490-26,44)-(3490-26,44)/1,19*0,19) (Restbetrag in Netto) /11 Jahre = 264,60€
2026: 264,60€
...
...
und folgende Vorsteuerrückerstattung:
2024: 0€ (Kleinunternehmerregelung
2025: (557,48€ - 4,22€) / 5 Jahre = 110,65€
2026: 110,65€
2027: 110,65€
2028: 110,65€
2029: 110,65€
Unsicher bin ich mir bei folgenden Punkten:
-Abschreibung 2024, wird da wirklich mit dem Bruttobetrag gerechnet?
-Vorsteuerrückerstattung, zählt 2024 schon als erstes Jahr?
Ich hoffe meine Fragen sind deutlich formuliert.
Grüße,
Lars