Hallo,
das Thema wurde vor 10 Jahren in ähnlicher Form beschrieben, es ging letzlich um unterschiedliche Kreditanteile. Hier nicht.
Die DSL (ablösende Bank) möchte für die gleiche Summe (Forward-Darlehen über 200 TEUR) für einen Tag sowohl Bereitstellungszins als auch Kreditzins haben und hat gestern abgebucht. Siehe Anhang.
Überwiesen werden sollte mit Valutadatum 28.02.2025 (habe ich schriftlich! von der DSL) die Komplettsumme. Bei der abzulösenden Bank xy kam der Betrag am 03.03.2025 an. Ergebnis: >50 EUR Extrazinsen.
1) Der Bereitstellungszins ist m.E. rechtlich unzulässig, da ja für den selben Zeitraum "normale" Kreditzinsen berechnet werden, was ok ist.
2) Valuta-Datum wurde nicht eingehalten und zu spät überwiesen. Kann ich die rd. 50 EUR als Schadenersatz bei der DSL geltend machen?
Ach ja: Die Telefonhotline ist wie immer: mal mehr mal weniger nett, aber durchweg inkompetent. Rückruf vom (ich nenne ihn mal) Second-Level-Support noch nicht erfolgt.