Hallo,
als einer von mehreren Erben habe ich nach dem Abzug der festgesetzten Erbschaftsteuer einen bestimmten Geldbetrag erhalten.
Ist es richtig, dass ich diesen Geldbetrag nicht auch noch bei der diesjährigen Einkommensteuererklärung als sonstige Einnahmen angeben muss?
Vielen Dank.