Hallo,
bei mir wurde der Q8 gekündigt im letzten Jahr. Vor dem AG Nürnberg habe ich gewonnen. Die BSQ ist in Berufung gegangen und zur Zeit befindet sich die Sache vor dem LG Nürnberg-Fürth. Ein Gütetermin vor dem AG hat nichts gebracht.
Ohne Anwalt vorzugehen würde ich nicht empfehlen. Bezüglich der Zuständigkeit muss berücksichtigt werden, dass zum Streitwert nur der wirklich strittige Teil gehört, also im Zweifelsfall nur der entgangene Zins für die restliche Laufzeit des Vertrages, wenn der Bonus von der BSQ nicht einbehalten wird.