Sicherheit und Haftung der Wertpapierlagerstellen (z.B.AKV)

  • Ein Aktiendepot bei einer Bank zählt zum Sondervermögen, das vom Konkurs einer Bank nicht betroffen ist. Die Bank oder der Broker verwahrt die Anrechte auf Wertpapiere aber nicht selbst sondern bei Wertpapierlagerstellen z.B. bei der AKV in Irland. Bekanntlich handeln die Verwahrstellen sogar mit den verwarten "Wertpapieren". In wie weit haften diese Wertpapierlagerstellen bei Verlust oder Konkurs für die dort verwarten Anrechte auf Inhaber-Aktien oder ETF`s gegenüber dem Besitzer.

    Im Unterschied zu Namensaktien sind Inhaberpapiere den Aktiengesellschaften namentlich nicht bekannt. Ein direkter Anpruch gegenüber der Aktiengesellschaft besteht bei Inhaberpapieren deshalb nicht.

  • Kater.Ka

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