Liebes Forum,
ich konnte hier schon sehr viel durch passives Lesen lernen, herzlichen Dank für die Expertise und den guten Umgang hier. Ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion für mich noch nicht einwandfrei klären konnte.
Die Debeka nimmt ja nicht an den anonymen Risikovoranfragen von Versicherungsmaklern teil, sondern bietet die Möglichkeit eines "Probeantrags". Sollte dieser Probeantrag eine Ablehnung ergeben, könnte ich dann trotzdem noch die Öffnungsaktion bei einer anderen PKV nutzen? Ich habe hierzu unterschiedliche Einschätzungen gefunden, zwischen "Ja, wird nicht gemeldet" zu "Nein, gilt als Ablehnungsantrag und muss bei Öffnungsaktion-Antrag als Ablehnung angegeben werden".
Mich macht skeptisch, dass die Debeka für den Probeantrag folgende Unterlagen möchte: Gültiger Personalausweis, IBAN, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer. Das sollte ja eigentlich alles noch irrelevant sein.
Vielen Dank für eure Einschätzung!