Debeka-Probeantrag -> Relevanz für Öffnungsaktion? (PKV)

Liebe Community,
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  • Liebes Forum,


    ich konnte hier schon sehr viel durch passives Lesen lernen, herzlichen Dank für die Expertise und den guten Umgang hier. Ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion für mich noch nicht einwandfrei klären konnte.


    Die Debeka nimmt ja nicht an den anonymen Risikovoranfragen von Versicherungsmaklern teil, sondern bietet die Möglichkeit eines "Probeantrags". Sollte dieser Probeantrag eine Ablehnung ergeben, könnte ich dann trotzdem noch die Öffnungsaktion bei einer anderen PKV nutzen? Ich habe hierzu unterschiedliche Einschätzungen gefunden, zwischen "Ja, wird nicht gemeldet" zu "Nein, gilt als Ablehnungsantrag und muss bei Öffnungsaktion-Antrag als Ablehnung angegeben werden".


    Mich macht skeptisch, dass die Debeka für den Probeantrag folgende Unterlagen möchte: Gültiger Personalausweis, IBAN, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer. Das sollte ja eigentlich alles noch irrelevant sein.


    Vielen Dank für eure Einschätzung!

  • Ich habe beim Debeka-Vertreter einen Probe-Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und ich wurde anschließend bei einem anderen Versicherer über die Öffnungsaktion aufgenommen.

    Allerdings habe ich mir dieses vom Debeka-Vertreter im Vorfeld mehrfach versichern lassen, weil ich mir auch unsicher war. Ich hatte dann aber die Zusage, dass die Daten hinterher gelöscht werden. Außerdem war der Debeka-Vertreter der Bekannte eines Bekannten, sodass mir das auch noch etwas mehr subjektive Sicherheit gegeben hat.

    Ich kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern, ob ich an der Stelle Dinge wie IBAN usw. angeben musste, meiner Meinung nach nicht. Daher ist die Frage, ob das, was du ausfüllen sollst, wirklich ein Probeantrag ist.

  • Die Debeka habe ich nie verstanden, dass die eine Unterschrift unter den „Probeantrag“ wollen - wo es bei fast jeder anderen Gesellschaft „täglich Brot“ ist.


    Sehe hier persönlich auch keine rechtliche Notwendigkeit, denn erst recht mit der Unterschrift ist die Voraussetzung für einen offiziellen „Antrag“ ja eigentlich erfüllt.


    Mir widerstrebt objektiv diese Vorgehensweise der Debeka oder der Vertreter hinsichtlich der „Erfordernis einer U“ auf dem Probeantrag, weil die Fachabteilung es sonst angeblich nicht bearbeiten würde / kann.


    Auch wenn die Debeka das immer wieder versichert, rein objektiv gesehen ist es natürlich eine Ablehnung mit Klarnamen / Daten und Antrag mit U.


    Aber man kann ja versuchen auf diese Aussagen zu verlassen, bestenfalls fragt die nächsten 5 Jahre niemand so genau nach und man hebt diese schriftlichen Aussagen auf. Die Gesundheitsfragen sind hier mEn eher schwerwiegender, aber ja das gehört auch do alles zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

  • Das heisst das Du direkt beim Debeka Vertreter den "Probe"Antrag stellst?

    Warum machst Du nicht einen Marktumfassenden anonyme Anfrage über die diversen BU-Spezialmakler?

    Ja, genau. Die marktumfassende anonyme Anfrage ist bereits erfolgt. Die Debeka antwortet Maklern nicht, da sie ihr eigenes Vertriebssystem hat. Bei denen geht nur der Probeantrag.

  • Ich habe beim Debeka-Vertreter einen Probe-Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und ich wurde anschließend bei einem anderen Versicherer über die Öffnungsaktion aufgenommen.

    Allerdings habe ich mir dieses vom Debeka-Vertreter im Vorfeld mehrfach versichern lassen, weil ich mir auch unsicher war. Ich hatte dann aber die Zusage, dass die Daten hinterher gelöscht werden. Außerdem war der Debeka-Vertreter der Bekannte eines Bekannten, sodass mir das auch noch etwas mehr subjektive Sicherheit gegeben hat.

    Ich kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern, ob ich an der Stelle Dinge wie IBAN usw. angeben musste, meiner Meinung nach nicht. Daher ist die Frage, ob das, was du ausfüllen sollst, wirklich ein Probeantrag ist.

    Herzlichen Dank für deinen Bericht!

  • Danke dir, das teile ich. So richtig sympathisch ist mir das nicht. Die Debeka ist meine letzte „Hoffnung“ auf eine Normalannahme, sonst wird es die Barmenia über Öffnungsaktion.

  • Danke dir, das teile ich. So richtig sympathisch ist mir das nicht. Die Debeka ist meine letzte „Hoffnung“ auf eine Normalannahme, sonst wird es die Barmenia über Öffnungsaktion.

    Spräche denn etwas dagegen, erst die Öffnungsaktion der Barmenia zu ziehen und dann zu schauen, ob ein Probeantrag bei der Debeka ein besseres Ergebnis brächte.


    In dieser Situation erscheint mir 100%-ige Rechtssicherheit wichtiger als vielleicht ein paar Prozent weniger Zuschlag.


    Das Risiko ist sonst, dass die Barmenia Deine Frage evtl. anders beantwortet als der Debeka-Vertreter oder die Foristen hier.

  • Spräche denn etwas dagegen, erst die Öffnungsaktion der Barmenia zu ziehen und dann zu schauen, ob ein Probeantrag bei der Debeka ein besseres Ergebnis brächte.


    In dieser Situation erscheint mir 100%-ige Rechtssicherheit wichtiger als vielleicht ein paar Prozent weniger Zuschlag.


    Das Risiko ist sonst, dass die Barmenia Deine Frage evtl. anders beantwortet als der Debeka-Vertreter oder die Foristen hier.

    Interessante Idee, aber das scheint mir technisch doch ziemlich schwierig? Wenn ich die Öffnungsaktion bei der Barmenia nutze, schließe ich ja einen Versicherungsvertrag ab. Dann müsste ich danach/parallel den Probeantrag bei der Debeka stellen und ggf. im Rahmen der Widerrufsfrist, den Vertrag bei der Barmenia kündigen. Stelle ich mir etwas wild vor.

  • Interessante Idee, aber das scheint mir technisch doch ziemlich schwierig? Wenn ich die Öffnungsaktion bei der Barmenia nutze, schließe ich ja einen Versicherungsvertrag ab. Dann müsste ich danach/parallel den Probeantrag bei der Debeka stellen und ggf. im Rahmen der Widerrufsfrist, den Vertrag bei der Barmenia kündigen. Stelle ich mir etwas wild vor.

    Meine Definition von „wild“ wäre eher, bei der Debeka einen Probeantrag zu stellen und wenn der abgelehnt wird, bei der Barmenia die Öffnungsaktion zu ziehen und darauf zu vertrauen, dass dieser Vertrag dann wirksam wäre, auch wenn ich die Ablehnung im Antrag verschweige…


    Die andere Reihenfolge scheint mir logischer, transparenter und (rechts)sicherer.