Debeka-Probeantrag -> Relevanz für Öffnungsaktion? (PKV)

  • In meinem persönlichen Fall (35J, 50% Beihilfe) ruft die

    Barmenia (GK20P, GK30, G2B20P, G2B30, PVB) 403€

    und die

    R+V (BB20E, BB30, EB1, W220E, W230, PPB) 462€ auf. (Ich würde statt Einbettzimmer auf Zweibettzimmer gehen, daher sind es 60€ korrekte Differenz für den Beihilfeergänzungstarif im Vergleich zur Barmenia. Der Beihilfeergänzungstarif kostet natürlich weniger, aber da die R+V einen höheren Risikozuschlag über alles legt, "kostet" mich der Beihilfeergänzungstarif de facto 60€).

    Anbei der Beihilfeergänzungstarif EB1 der R+V, es ist im Groben so wie Saxum schreibt.

    Mir fällt es schwer, eine wirklich informierte Entscheidung zu treffen, da ich die "Anwendungsfälle" vom Beihilfeergänzungstarif nicht einschätzen kann. Mein Makler nennt es eine 50:50 Entscheidung, ob ich mehr Geld für mehr Schutz ausgeben will oder der Grundtarif der Barmenia ausreicht.

  • Ja es ist ganz im Prinzip die Frage, ob man eine Zusatzversicherung haben will oder nicht. Man kommt in der Regel auch wunderbar „ohne“ klar.

    Man kann es sich auch denken, dass ggf mit Beihilfeergänzungstarif die Barmenia dann preislich ähnlich oder näher gelagert wäre wie die R+V man kann auch nachschauen wieviel entsprechende Zusatzversicherungen bei den gesetzlichen kosten würden.

    Für den Fall „ohne“ würde ich für Zahnersatz entweder die Würzburger mit DentOptimal anschauen oder zumindest Rücklagen bilden und natürlich Auslandskrankenversicherung, schon alleine wegen Rücktransport. Den ganzen Rest auf Beihilfeniveau bis jeweiligen Höchstsatz „sollte“ man eigentlich mEn aus der laufenden Besoldung gut stemmen können.

    Beide Krankenversicherer müssen Leistungsmäßig sich voneinander nicht verstecken.

    Nur bei R+V sind v.a. wohl Vorsorge-Kuren auf 1.800 € begrenzt, zum jeweiligen prozentualen Leistungssatz. Behandlungs-Kuren (medizinische Rehabilitation) aber nicht begrenzt.

    Es ist also eher eine Entscheidung ob man sich zusätzlich für 720 € p.a. (Bei 60 €) sich absichern mag ohne dass man jetzt so oder so blöd dasteht.

  • Danke, Saxum. Eine Frage noch zur DentOptimal der Würzburger, wenn ich darf. Es gibt hier ja die Staffelung von 10-25%. Was brauche ich denn hier? Auf der Webseite ist die Rede den Selbstbehalt der PKV zu ergänzen, den habe ich ja im klassischen Fall nicht. Ich brauche die Zusatzversicherung ja nach meinem Verständnis nur, wenn die Beihilfe die Übernahme (Material- und Laborkosten) in einem mir unbekannten Maß kürzt.

  • Ich habe keine Erfahrungen mit dem DentOptimal an sich, ich hatte das aber im Rahmen meiner Recherchen für mich entdeckt und hatte auch kurz Kontakt da wurde mir (unverbindlich) bestätigt, dass das auch im Zusammenspiel mit der Beihilfe kompatibel ist.

    Ich zitiere mal, jedoch ohne Gewähr für die Aussagen, natürlich:

    "Wie die Beihilfe bzw. die PKV leistet ist nicht für uns relevant. Wichtig, so wie in den AVB beschrieben ist, dass jemand leistet. Daraufhin zahlen wir (Anm.: die Würzburger) für eine entstandene Eigenbeteiligung die versicherte Leistung vom Rechnungsbetrag."

    Folgendes Beispiel:

    Bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von 7.000 € mit der Variante 25 % Dent Optimal werden maximal 1.750 € erstattet.

    Wenn der Kunde von der PKV und der Beihilfe zusammen beispielhaft jetzt nur 5.000 € bekommt, würde die Würzburger noch 1.750 € leisten. Es blieben dann wohl 250 € Eigenbehalt.

    Wenn er jedoch von den beiden zusammen beispielhaft stattdessen 6.000 € bekommt, würde die Würzburger dann 1.000 € leisten. Ein Eigenbehalt entfiele hier.

    Die Prozentualen Werte beziehen sich auf den Rechnungsbetrag. Ich persönlich würde für eine nahezu "100%ige Deckung" dann den 20%igen Erstattungswert anvisieren.

    Beihilfe: i.d.R. 60% der Material- und Laborkosten
    PKV: i.d.R. 100% der Material- und Laborkosten

    Hier entsteht also eine rechnerische Differenz von 20% bei den Material- und Laborkosten. Weil Beihilfe 50% (Beihilfesatz) x 60% (Leistungssatz) = 30% und PKV 50% Leistungssatz, also 80%.

    Wichtig ist aber zu wissen, die Würzburger geht nach den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Privaten Krankenversicherer. Heißt die Kosten, welche die PKV übernommen hat, leistet dann auch die Würzburger. Kosten, welche die PKV hingehen nicht übernommen hat, leistet die Würzburger entsprechend auch nicht.

    Es ist also kein Tarif wo man z.B. eine über den 3,5 fachen Satz hinausgehenden Vergütung oder unbegrenzt Implantate für alle Zähne zusätzlich absichern kann, weil die PKV es gedeckelt oder ausgeschlossen hat - es geht nach den Versicherungsbedingungen bzw. Rechnungs-/Erstattungsanerkennung der PKV.

    Was der Tarif kostet weiß ich nicht, da ich ja nicht zum Abschluss kam und den Beihilfeergänzungstarif habe. Aber vielleicht kannst ja etwas dazu sagen, wenn du dort einen Tarif anfragst/abschließt, damit wir das auch mal ungefähr wissen können.

    Anbei füge ich mal die AVB der Würzburger DentOptimal anbei, die ich auch mal zugeschickt bekommen habe. Stand der AVB ist allerdings 2021, ich weiß also nicht ob das noch aktuell ist.

    Wie aber gesagt, keine Gewähr oder Erfahrungen damit, jedoch klang das für mich tatsächlich sehr interessant. Auch weil keine Gesundheitsfragen damit verbunden sind, jedoch sind natürlich trotzdem pauschal bereits angeratene oder begonnene Behandlungen, fehlende oder nicht ersetzte Zähne und Versicherungsfälle "vor Beginn" des Versicherungsschutzes nicht abgedeckt und es gibt eine Leistungsstaffel in den ersten 4 Jahren, die danach entfällt.