Hallo zusammen,
unser langjähriger Gasanbieter hat uns mitgeteilt, dass er sich zum 31.07.2025 aus dem Erdgasgeschäft zurückzieht und den Gasliefervertrag ab dem 01.08.2025 an einen anderen Energieversorger übergibt.
Die bestehenden Konditionen werden von dem neuen Energieversorger weitergeführt.
Besteht aufgrund des Vertragspartnerwechsels ein Sonderkündigungsrecht?
Wir wundern uns, dass in dem Schreiben nichts über eine Sonderkündigung erwähnt wird.
Es handelt sich lediglich um eine vertragsrechtliche Frage.
Uns ist klar, dass wir unabhängig von einer Sonderkündigung auch einen klassischen Anbieterwechsel durchführen können. Allerdings interessiert uns, dass sich der Vertragspartner ändert, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht erwähnt wird.