Erbschaftssteuererklärung vergessen nach 5 Jahren

  • Hier scheinen sich viele schon auf Steuerhinterziehung versteift zu haben.

    Laut § 30 Abs. 3 ErbStG besteht bei notariellem Testament keine Anzeigepflicht für die ErbSt., Dies wird vom Nachlassgericht erledigt, wo ja auch ein Nachlassverzeichniss eingereicht wurde.

    Das bedeutet hier liegt weder Steuerhinterziehung noch -verkürzung vor und die Festsetzungsfrist beginnt zu laufen.

    Im Grunde ist die Aussage des Steuerberaters also nicht falsch.

    Da wird hier recht schnell mit Steuerhinterziehung um sich geworfen.

    Wir haben in der Familie einen ähnlichen gelagerten Fall mit einer notariell beglaubigten Schenkung gehabt. Und der Notar hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen dass wir gegenüber der Steuerbehörde nichts tun müssen, weil er das übernimmt und sogar dazu verpflichtet ist