PKV-Beihilfe - Beurlaubung

  • Hallo,

    ich bin zurzeit Beamter und PKV versichert. Momentan ist geplant, dass ich für ein Jahr von meinen Tätigkeiten freigestellt werde, keine Bezüge mehr erhalte und nach dem TVöD durch einen deutschen Arbeitgeber bezahlt werde (Hintergrund ist, dass ich in das Ausland für einen Friedenseinsatz sekundiert werden soll). Der deutsche Arbeitgeber übernimmt auch die Kosten einer Auslands-Krankenversicherung, die auch für Erkrankungen am Einsatzort zahlt und ggfs. evakuiert.

    Mein Gedanke wäre nun, dass ich den PKV-Tarif in eine Vollversicherung wechsele, mich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreie (werde wegen Auslandszuschlägen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen) und den vollen Tarifbeitrag (unter Berücksichtigung des AG-Zuschusses) zahle. Die Alternative wäre, dass ich den Tarif in eine Anwartschaft wechsele und mich für die Zeit in Deutschland gesetzlich krankenversichere.

    Der Vorteil des Wechsels in die Vollversicherung scheint mir hier zu sein, dass ich für die Zeit nach meiner Rückkehr Altersrückstellungen (mit Unterstützung des Arbeitgebers) gebildet habe, die ich dann ja auch in den Beihilfetarif "mitnehmen" kann. Habe ich hier einen Denkfehler?

  • Kater.Ka 24. August 2025 um 11:52

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