E-Auto Sonderabschreibung: Mindestens 90% betrieblich genutzt?

  • Hallo liebe Mitleser:innen,

    ich stehe vor der Anschaffung eines Elektroautos als Firmenwagen und möchte dafür die neue 75%-Sonderabschreibung nutzen. Im Gesetz (§ 7 Abs. 2a EStG, Investitionsbooster 2025) wird keine konkrete Mindestgrenze für die betriebliche Nutzung genannt. Reicht es also, wenn das E-Auto z.B. nur zu 65% für die Arbeit verwendet wird, solange es dem Anlagevermögen zugeordnet wird? Oder verlangt das Finanzamt wie bei § 7g EStG mindestens 90%?

    Wer hat zu dieser Frage schon Erfahrungen oder einen offiziellen Bescheid bekommen?

    Viele Grüße und danke vorab!

  • Kater.Ka 22. September 2025 um 17:57

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Guten Morgen,

    hier handelt es sich um eine degressive Abschreibung und nicht um eine Sonderabschreibung i.S.d § 7g EStG. Die 90 % Grenze ist hier irrelevant. Es sollte aber mindestens gewillkürtes Betriebsvermögen sein, d.h. mindestens 10% betriebliche Nutzung.