Liebes Forum,
der Bemessungszeitraum für die Einkommensgrenze fällt in unserem Fall auf 2 verschiedene Kalenderjahre, 2025 und 2026. Könnten wir als Paar jeweils die ~11 Tsd.€ im Dezember (für 2025) und im Januar (für 2026) zahlen und somit zusammen insgesamt von ~45 Tsd. € Senkung des zu versteuernden Einkommens profitieren? Es geht bei der Berechnung der Einkommensgrenze ja offenbar um den reinen Cash Flow: wenn ein Bonus vom Vorjahr in den Bemessungszeitraum fällt, hat man ja auch Pech, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist die Auszahlung zeitlich zu schieben, daher müsste es umgekehrt doch auch möglich sein, den negativen Cashflow durch Rürup entsprechend der Einzahlmonate geltend zu machen, oder? Hat jemand damit Erfahrungen?
Viele Grüße und herzlichen Dank für Euer Feedback
Lisa