Hallo, weiss jemand ob der Versorger bei unübersichtlicher, verwirrender und unvollständiger Schlußrechnung ohne die vertraglich vereinbarten Boni die daher entstandenen Verfahrenskosten teilweise mittragen muss ? VG
Boni Rechnung Vertragsbestandteil Erfordernis
-
hoklu -
1. März 2019 um 19:27 -
Erledigt