Hallo,
wir hatten im März aufgrund der ausbrechenden Corona-Krise unseren Rückflug selbst organisieren müssen. Unsere Fluggesellschaft hat uns den Flug ersatzlos gestrichen und wir haben dann den Rückflug über eine andere Fluggesellschaft gebucht. Die Kosten beliefen sich auf ca. 2400€ für 2 Personen. Wir haben nicht an der Rückholaktion teilgenommen.
Die Frage ist, ob die hohen Kosten wie die Teilnehmer der Rückholaktion als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung absetzen können.
Vielen Dank