Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Habe inzwischen auch einen neuen Gaslieferanten - NICHT über die einschlägigen Vergleichsportale. Sondern schlicht über Anfragen bei den örtlichen Stadtwerken vor Ort und in der Nähe. Solide ..... und hoffentlich zuverlässig. GP natürlich viel niedriger als bei DEP, AP höher - gerechnet auf den auch bei DEP zugrunde gelegten Jahresverbrauch aber lediglich 5 €uro im Monat höherer Abschlag.


    Habe bei der Gelegenheit/Telefonaten von allen Anbietern erfahren: ein Wechsel zum 01.10.2021 ist nicht wirklich termingerecht realisierbar. Für niemanden - auch wenn es angegeben wird vom neuen Versorger. Weil es für einen Wechsel ganz genaue gesetzliche Vorschriften für das Procedere gibt und das bedingt wohl eine Arbeitszeit von allerschnellstens 12- 14 Arbeitstagen .... oft eher 4 Wochen.
    Somit werden wir ALLE - zumindest vorrübergehend - in der Grundversorgung landen :rolleyes:X(.


    :rolleyes:noch ein Punkt mehr in der Schadensaufsummierung.

    Das kann so nicht richtig sein. Wenn du zu deinem Orstversorger (Grundversorger) wechselst, kann der den Vertrag von Beginn an zu dem günstigsten Termin laufen lassen. Das macht er auch bei einem Neueinzug in der Regel sogar rückwirkend.

    Es empfiehlt sich da nachzufragen. Das erst Recht wenn, wie oben welche ausführten, der Grundversorger 'fristgerecht' von DEP über das Enden des Vertragsverhältnisses informiert wurde. Das kann man ja in Verhandlungen einfließen lassen.


    Mit dem Preis musst du dich irren. Die Preise sind extrem gestiegen. Ich würde schätzen du zahlst min 25 bis 30% mehr als vorher.

  • Was haltet ihr von so einem Schreiben?

    Insbesondere zur Abrechnung...


    Sehr geehrte DEP,


    Ihre Kündigung nehme ich zur Kenntnis. Gleichzeitig widerspreche ich ihr hiermit bezüglich des Datums. Ich erwarte, dass wir unseren Vertrag zum Ende eines Monats kündigen. Also zum 30.09.2021.

    In unseren Vertragsunterlagen §5 steht:

    "Falls der Kunde kündigen möchte reicht es aus, wenn der Kunde einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließt"

    Nun habe ich einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger (EnBW) abgeschlossen. Beginn 01.10.2021


    Falls ihnen ein späterer Termin am Ende eines Monats lieber ist, bin ich gerne bereit dazu. Bitte lassen sie mich das zeitnah wissen,

    damit ich mich mit EnBW entsprechend verständigen kann.



    Hiermit entziehe ich ihnen das SEPA Basislastschriftmandat und verbiete ihnen irgend eine Lastschrift von meinem Konto zu tätigen.

    Gleichzeitig werde ich die Lastschriften für August und September wieder einziehen.

    Begründung: Ich befürchte, dass ihre Abrechnung nicht dem Erwarteten entspricht:


    Für meine ursprünglich angegebene Jahresverbrauchsmenge 16000kWh haben sie einen Grundpreis von 44,87€ errechnet.

    Da der Vertrag nur ein halbes Jahr bestand muss der Grundpreis neu berechnet werden:

    Neu erwartete Verbrauchsmenge: 4500kWh -> neuer Grundpreis: 11,52€ (2,56€/1000kWh)


    Damit ergibt sich: 6 x 11,52€ + 4500 x 0,01€ = 114,12€

    Bisher eingezogen: 4 x 58€ = 232,00€ (2 x 58€ habe ich über die Lastschrift schon wieder geholt)

    Zu meinen Gunsten = 117,88€

    Potentielle Kosten wegen Grundversorgung behalte ich mir vor.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Also, ich sehe da rechtlich keine Chance, da lt. meinem Vertrag eine Kündigung "jederzeit" möglich ist und geliefert wurde und wird ja bis zum 01.10

    Das ist, aus meiner Sicht, der Nachteil eines unbefristeten Vertrages.

    Das außerhalb der Heizperiode, wie hier so oft thematisiert, abkassiert wurde erscheint mir rechtlich irrelevant.

    Was mich aber auch stutzig macht, ist das Kündigungsdatum: "zum 01.10.2021".

    Ich werde das mal vorsichtshalber recherchieren und ggf. zum 30.09.2021 kündigen.

    Falls da jemand schon sachkundig ist, wäre ich über eine Nachricht sehr dankbar.

  • Hallo,


    versteh ich jetzt nicht ... Kann es sein, dass du dich mit den Daten vertan hast?

    Die DEP hat zum 01.10.2021 gekündigt, dein neuer Vertrag kann doch am 02.10.2021 beginnen?


    Ich würde keinesfalls 2 Abschläge zurück holen und denen von vornherein falsche Abrechnungen unterstellen. Auch wirst du damit vertragsbrüchig.


    Wie bereits darauf hingewiesen, hat die DEP auf Grund der AGB`s die Möglichkeit ohne Einhaltung einer 4-wöchigen Frist zu kündigen um z.B. einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Schau mal in der Lieferbestätigung und in den AGB`s unter Absatz 3.5


    Auch wenn uns Verbraucher das alles anstinkt, sollte man die Rechtslage beachten.


    Gruß,

    Sabine

  • Eben, in der Kündigung steht dass zum 01.10. gekündigt wird und wenn kein neuer Versorger gefunden wird , ich aber ab dem 01.10. in die Grundversorgung rutsche.

    Da müßte ja jetzt 02.10. stehen.

    Ist das schlecht formuliert oder wird auf den Grundpreis von Oktober spekuliert?

    Der DEP ist das ja nun wirklich zuzutrauen


    Sofern Sie keinen anderen Lieferanten beauftragen, übernimmt Ihr örtlicher

    Grundversorger ab dem 01.10.2021 die weitere Belieferung in der Grundversorgung.

  • Die DEP hat eindeutig zum 01.10. gekündigt, von daher fängt die Neu-Versorgung am 02.10. an. Die, die bereits des öfteren gewechselt haben, kennen das.


    Eine Abbuchung am 01.10 durch die DEP habe ich natürlich auch im Hinterkopf. Diese würde ich aber umgehend zurück holen. Die DEP holt sich die monatlichen Abschläge bereits gleich am 01. des betreffenden Monats - im Gegensatz zu anderen Anbietern - und hat daher sowieso keinen Anspruch mehr auf einen Oktober-Abschlag.


  • Die Frage der Oktoberbeiträge hat ja TrixieSonnenschein schon aufgeklärt. DEP erklärt ja nach Zugang des Kündigungsschreibens keine weiteren Beiträge einzuziehen.

  • Für mich lassen sich die wesentlichen Punkte für eine Beschwerde gegen DEP und auch die vermittelnden Vergleichsportale mit Beitrag 140 von fipsy und Beitrag170 von Supertony zusammenfassen. Dass die mit einer Preisgarantie von einem Jahr werben, die im Kleingedruckten zu einem Tag zusammenschrumpft - also das allein ist doch eine Beschwerde wert.:thumbup:

  • Ich bin auch einer der Enttäuschten.

    Habe seit Mai Gas bezogen und suchte eh nur einen Lieferanten bis zum Jahresende, da ich dann zeitgleich alle Gas. und Stromtarife vergleichen kann.

    Habe nun meinen örtlichen Anbieter angesprochen. Hier erhalte ich einen guten Tarif bis zum Jahresende ab dem 2.10.2021.

    Sollte DEP im Oktober noch Betrag einziehen, werde ich diesen zurückfordern.

  • die Aussagen auf der Website von DEP sind sehr seltsam. Die hätten wie jeder andere Anbieter auch die Preise erhöhen können, wenn die Entwicklung wirklich so plötzlich kam. Der Kunde hätte dann entscheiden können ob er in der Heizperiode mitzieht oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Jeder hätte dann genug Zeit gehabt einen anderen Anbieter zu finden ohne in die Grundversorgung rutschen. Damit hätten die sich viele Diskussionen erspart und wären im rechtlichen Rahmen geblieben. Die Vorgeschichte mit den ganzen Insolvenzen lässt einen nicht an redliche Absichten glauben.

  • FinanztipRS:

    wie hast Du das denn berechnet? Ich kann da nicht ganz folgen......

    jährliche Gesamtkosten 12 x 44,87€ + 16000 x 0,01€ = 698,44€ (43,65€/1000kWh)

    Verbrauch in 6 Monaten von 4500kWh entspricht einem jährlichen Verbrauch von 9000kWh,

    wenn ich das ins Verhältnis setze, komme ich auf eine Grundgebühr von 25,24€ / Monat


    43,65€ x 9 = 392,87€

    enthaltene Grundgebühr:

    392,87€ - 9000 x 0,01€ = 302,87€

    => 302,87€ / 12 = 25,24€ (Grundgebühr im Monat)

    Kosten in 6 Monaten:

    25,24€ x 6 + 4500 x 0,01€ = 196,44€ (32,74€ im Monat)

    => 232,00€ - 196,44€ = 35,56€ zu Deinen Gunsten

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hallo,

    auch ich bin betroffen.

    Vertrag 11.000kWh jährl.

    GP: 432,04€ /jährlich (monatl. 36€)

    Abschlag AP 9€

    In meinen Unterlagen habe ich 2 Seiten aus dem Vergleichsportal Check24 aus Februar 2021 gefunden die ich mir ausgedruckt hatte. Vielleicht kann das jemanden helfen seine Verluste zu berechnen. Werde die Scans als Anhang hochladen

    finanztip.de/community/attachment/1738/ über 11000kWh ist unten zu finden.


    Check24 hat auch mir 20€ angeboten wenn ich einen neuen Vertrag über sie abschließe.

    Es läuft eine Antrag bei einem neuen Anbieter, aber nicht über check24!!!


    Am 25.02.2021 hatte ich ein Telefonat mit Herrn Nitsch (DEG) bezüglich des Abschlages. Man wollte von einem höheren Verbrauch ausgehen den der bisherige Energieversorger genannt hatte.

    Ich hatte den bisherigen Verbrauch des Vorbesitzers angegeben (ohne Warmwasserversorgung). Das bisher von uns bewohnte Haus mit 12700kWh beinhaltete Warmwasser).

    Parallel hatte er mir einen Kündigungsverzicht für 1 Jahr durch DEP zugesagt!!! und wir uns darauf verständigt, dass zum 01.03.2022 der tatsächliche Gasverbrauch überprüft würde und der Vertrag notfalls auf einen höheren Verbrauch angepasst würde. Dem habe ich leider Glauben geschenkt.

    Nur unter dieser Bedingung hatte ich dem Vertrag zugestimmt! Genau die jetzt entstandene Situation hatte ich mit dem Herrn besprochen: hoher Grundbeitrag und dann Kündigung wenn die Kosten entstehen. Das würde man nicht machen....

    Jetzt bin ich auch schlauer. Das Lehrgeld ist hoch, denn die Anbieter sind deutlich teurer geworden als wenn ich im Februar abgeschlossen hätte

    Ich habe noch am gleichen Tag eine Gesprächsprotokoll per Mail geschickt. Leider wurde dies nicht Bestätigt.

    Da ich aber mit gleicher Mail auch eine Kontoänderung bekannt gegeben habe weiß ich, dass sie angekommen ist, denn die Abbuchungen sind vom richtigen Konto erfolgt.

  • Danke für das PDF mit den Preisen aus dem Februar. Das bestätigt meine Annahme, dass ich selbst mit der DEP Kündigung die günstigste Variante gefahren bin.


    Im Frühjahr war DEP knapp 10€ günstiger als die Konkurrenz. Jetzt im Herbst muss man bei der Konkurrenz gut 8€ mehr bezahlen als noch im Frühjahr. Daher kein echter Verlust. Der Wechsel zu EnBW scheint ebenfalls kurzfristig zum 02.10. zu klappen, daher auch keine teure Grundversorgung.


    Klar gibt es Fälle bei denen der kalkulierte 12 Monats Verbrauch nicht passt, Umzug usw. Da sieht die Rechnung wohl anders aus.


    Und trotz der ordentlichen Begründung auf der DEP Webseite, bleibt der starke Verdacht, dass diese Aktion von Anfang an so geplant war.

  • Also ich glaube der Begründung auf der Homepage auch nicht so richtig - einfach aufgrund des Namens Pliet... Aber wahrscheinlich liest die DEP hier mit, ansonsten hätten Sie vielleicht auf das Statement verzichtet^^

  • Hallo,


    Da ein Benutzer schrieb, dass ihm vor ~15 Jahren im Bereich Strom so etwas ähnliches passiert sei.

    Und trotz der Behauptung einer anderen Quelle: Die Netzentgelte wurden bis jetzt weiter geleitet.


    Kann es bei einer Insolvenz passieren, dass man rückwirkend zum Lieferbeginn der DEP in die Grundversorgung rutscht?

    So würde man sowohl auf den Abschlägen für diese Zeit sitzen bleiben, als auch auf dem Verbrauch(egal ob hoch oder niedrig) im Grundversorger-Tarif.


    Wäre in diesem Fall die Rückbuchung nicht die einzige Option den Schaden zu begrenzen?

  • Wenn es alles so wäre wie auf der hp steht, dann hätten die ja schon im Mai diesen Jahres nicht mehr diese Preise anbieten dürfen und ein Grossteil von uns hätte dort nichts abgeschlossen.


    Ich habe nachweislich bei Check24 einen Wechsel beauftragt mit 12 Monaten Preisgarantie. Jetzt hat sich herausgestellt, dass dem nicht so ist und das wird geklärt!


    So lange keine Insolvenz seitens DEP folgt werde ich die Rückabwicklung meines Vertrages anstreben. Dann falle ich für den Sommer in die Grundversorgung und gut ist.


    Und wenn keine Insolvenz erfolgt, wird dort eine stattliche Summe über sein, weil ja fast jeder hier das 5-6-fache seines realen Verbrauchs bezahlt hat.

    Wenn eine Insolvenz erfolgt mE ein Fall für die Staatsanwaltschaft mal nachzusehen, wo das Geld aus obigem Absatz geblieben ist. Wenn Mieten und Gehälter sehr hoch waren oder anderweitige Gewinnabschöpfung stattfand, haftet die GF ggfs auch mit Privatvermögen -> Durchgriffshaftung.


    Im Übrigen war DEP ja nicht 5x günstiger als andere, sondern nur 10-15%, also muss Geld über sein, denn alle anderen Lieferanten existieren ja auch noch u die aktuellen Preise zeigen ja, dass der Endverbraucher jetzt im Sept. 21 für knapp 20-25% mehr ggü Frühjahr 21 Energie mit Preisgarantie bis Ende 2022 bekommt bspw bei ENBW.




    Wenn DEP nur ansatzweise Stil hätte, würden sie selbstverständlich einen Halbjahresverbrauch heranziehen, weil sich das Modell für den Kunden logischerweise erst nach 12 Monaten rechnet.

    Wenn sie dies nicht tun gehe ich für mich persönlich weiterhin von einer Betrugsabsicht aus!

    Die Familie hat ja scheinbar Erfahrung auf dem Energiesektor und auch in der Vergangenheit schon Deals für Wiederverkäufer etc angeboten.


    Sich auf der hp als Opfer der Energiepreise darzustellen ist eine Ausrede.


    @DEP:

    Errechnet bitte auf Basis eines Halbjahresverbrauchs eine neue Grundgebühr für jeden Kunden bspw in Anlehnung an die Grundversorgung und macht damit die Endabrechnung.

    Fast jeder Kunde wird bereit sein, einen 10% höheren Betrag als die Grundversorgung zu zahlen für die Monate.

    Auch dann solltet ihr noch Gewinn machen.


    Aber über das Modell das 5-fache des Realverbrauchs abzurechnen ist aus meiner Sicht nicht nur Unmoralisch, sondern schlichtweg rechtswidrig!!


    Supertoni

  • Ich bin mir nicht mehr sicher, OB ich es bereits geschrieben habe, aber hier nochmal:


    Solltet Ihr gewechselt haben, egal ob zum 2.10.21 bei .zB. EnBW oder ein frühester bestätigter LT von 1.11.21 vom neuen Anbieter per automatischer email gekommen ist, bitte wie folgt vorgehen:


    1.: Den neue Anbieter kontaktieren, Problem schildern, rückwirkende Versorgung ab 2.10.21 bestätigen lassen.

    2.: den Grundversorger in‘s Boot holen, Info, gekündigt worden zu sein, neuen Anbieter nennen, frühestes Eintrittsdatum angeben, darüber informieren, dass dieser der rückwirkenden Belieferung ab 1.10.21 zugestimmt hat, fertig.


    Eine rückwirkende Belieferung ist bis zu sechs Wochen möglich (das geben einige Grundversorger auf ihrer Website für den Umzugsfall an), allerdings sollte das auch für solche Fälle möglich sein.

  • Ich komm leider mit den Daten nicht ganz klar:

    neue Belieferung ab 1.10. oder 2.10?

    Gibt es evtl. irgendwelche Nachteile, wenn der Belieferungstermin ab 1.10. läuft, da ich dann selbst aktiv gekündigt habe?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.