Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Was mich dringend interessieren würde:

    wie ist der Grundpreis berechnet worden? Monat mit 30 Tagen oder genau?

    Welchen Umrechnungsfaktor m3 zu kWh haben sie zugrunde gelegt?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum, habe aber alle Beiträge mit großem Interesse verfolgt.

    Hier meine Daten: Vertrag über check24 am 2.3.21 mit DEP gemacht. Erwartete Abnahmemenge: 35000kWh, Lieferdauer: 1.5.21-1.10.21 Kündigung durch DEP, Abschlagszahlung 120 €/Monat. Rechnung erhalten am 19.10.21, Guthaben von 56,92€ wurde inzwischen überwiesen.

    Für JA #562:

    Abnahme in der o.a. Lieferzeit: 740 cbm entsprechend 8154 kWh, Verbrauch * Zustandszahl * Brennwert = Arbeit; 740 m³ * 0,9617 * 11,458 kWh/m³ = 8.154 kWh, Arbeitspreis lt. Rechnung: 81,45 (also wie im Vertrag)

    Der Grundpreis, in der Rechnung Basispreis genannt, wurde folgendermaßen berechnet:

    919,26/365x154 Tage=387,85€ netto, brutto 461,54€, Abschlagszahlungen 5x120=600€.


    In den Details zu meinem Gasauftrag xxxxxx vom 02.03.2021 von Check24 steht : "Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis im ersten Jahr." Insofern betrifft nach der Kündigung der neue Jahres-Bruttopreis nicht mehr 919,26 €, sondern 214,16 (Dreisatz) bei einer Abnahme von 8154 kWh. Das würde für 5 Monate bedeuten : 89,23 € Grundpreis brutto.

    Wie schon mehrfach vermutet wurde, ist die DEP jedoch beim Basispreis vom geschätzen Abnahmevolumen ausgegangen, was m.E. falsch ist. Ich werde die DEPauffordern, den Basispreis anzupassen und entsprechend neu zu berechnen.

  • Für JA #562:

    Abnahme in der o.a. Lieferzeit: 740 cbm entsprechend 8154 kWh, Verbrauch * Zustandszahl * Brennwert = Arbeit; 740 m³ * 0,9617 * 11,458 kWh/m³ = 8.154 kWh, Arbeitspreis lt. Rechnung: 81,45 (also wie im Vertrag)

    Der Grundpreis, in der Rechnung Basispreis genannt, wurde folgendermaßen berechnet:

    919,26/365x154 Tage=387,85€ netto, brutto 461,54€, Abschlagszahlungen 5x120=600€.

    Danke!

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Habe auch gerade per Mail die Abrechnung erhalten. 10 Euro Erstattung!!

    Was mache ich jetzt? Widerspruch gegen die Abrechnung per Einschreiben an DEP?

    Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei? Verbraucherzentrale kontaktieren?

    Was meint ihr?

    alles drei :thumbup:

    plus sich an die Schlichtungsstelle wenden ;)

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • In den Details zu meinem Gasauftrag xxxxxx vom 02.03.2021 von Check24 steht : "Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis im ersten Jahr." Insofern betrifft nach der Kündigung der neue Jahres-Bruttopreis nicht mehr 919,26 €, sondern 214,16 (Dreisatz) bei einer Abnahme von 8154 kWh. Das würde für 5 Monate bedeuten : 89,23 € Grundpreis brutto.

    Wie schon mehrfach vermutet wurde, ist die DEP jedoch beim Basispreis vom geschätzen Abnahmevolumen ausgegangen, was m.E. falsch ist. Ich werde die DEPauffordern, den Basispreis anzupassen und entsprechend neu zu berechnen.

    Im Zitat ist nicht von "Grundpreis" sondern von "Abschlag" die Rede. Den Grundpreis hat DEP seinerzeit nach deinem Zielverbrauch (35 MWh) bestimmt und du hast ihn so akzeptiert (919,26 €/a). "Bruttopreis" ist Grundpreis + Arbeitspreis (1269,26 €/a). Dass der Abschlag (120 €/m) danach geschätzt wird, ist allgemein üblich. Mehr sagt das Zitat nicht aus.


    Dass DEP den Grundpreis in der Rechnung nicht absenken muss, ist meines Erachtens leider vertragsgemäß korrekt. So haben sie uns eben übervorteilt. Ob das unlauter war, müssen Gerichte klären.

  • Im Zitat ist nicht von "Grundpreis" sondern von "Abschlag" die Rede. Den Grundpreis hat DEP seinerzeit nach deinem Zielverbrauch (35 MWh) bestimmt und du hast ihn so akzeptiert (919,26 €/a). Bruttopreis ist Grundpreis + Arbeitspreis (1269,26 €/a). Dass der Abschlag (120 €/m) danach geschätzt wird, ist allgemein üblich. Mehr sagt das Zitat nicht aus.


    Dass DEP den Grundpreis in der Rechnung nicht abgesenkt hat, ist meines Erachtens leider vertragsgemäß korrekt.

    Du hast den akzeptiert auf Grundlage eines Jahresverbrauches zu dem nun mal die Heizperiode gehört! Ohne in der auch zu beliefern hat dieser Grundpreis seine Grundlage verloren und ist anzupassen oder die Einteilung der Abschläge in 12 gleiche Teile ist entsprechend zu korrigieren (die Abschläge in der Nichtheizperiode sind ja immer Vorauszahlungen, nur dass die m.E. mit der Bezeichnung Grundpreis oder Basispreis sich vor Rückzahlungen versuchen zu drücken) - das ist ja schnurz :D - Wenn anerkannt wird dass der Grundpreis vom anzunehmenden Jahresverbrauch abhängig bestimmt wurde und die so ihre Verträge beworben haben dann bin ich sehr optimistisch dass er anzupassen ist. Wenn man nur bereit ist Nichtheizperioden zu beliefern und man die auf ein Jahr hochrechnet, hat man den zu erwartenden Jahresverbrauch der hier anzusetzen ist.

  • Lustig ist deren Begründung für die Kündigung, es sei ihnen bei den gestiegenen Beschaffungspreisen aus kaufmännischer Sicht nicht zumutbar zu den vereinbarten Bedingungen weiter zu liefern. Sie scheinen für die Kunden zumutbar zu halten, den Gesamtpreis auf die KWh umgerechnet auf ein Vielfaches des in Aussicht gestellten Preises hochschrauben zu können.


    Wer sollte da nicht auf die Vermutung kommen, dass eine generelle Betrugsabsicht hinter dem 'Geschäftsmodell' steckt?

  • Auf der Website versicherte die DEP wörtlich „die langfristige Versorgungssicherheit, da bereits heute auf der Grundlage von intelligenter kundenorientierter Beschaffung an Spot- und Terminmärkten bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt wurden.“


    Gestiegene Gaspreise sollten da kein Problem sein. Es sei denn die Werbeangaben waren unwahr. Das wäre dann wohl ein Indiz für einen Eingehungsbetrug. Zumal diese Zusicherung Grundlage für meine Willenserklärung war. Ohne dies ist die Vertragsgrundlage entfallen und muss neu verhandelt werden. (Neuberechnung der Grundgebühr).

  • Auf der Website versicherte die DEP wörtlich „die langfristige Versorgungssicherheit, da bereits heute auf der Grundlage von intelligenter kundenorientierter Beschaffung an Spot- und Terminmärkten bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt wurden.“


    Gestiegene Gaspreise sollten da kein Problem sein. Es sei denn die Werbeangaben waren unwahr. Das wäre dann wohl ein Indiz für einen Eingehungsbetrug. Zumal diese Zusicherung Grundlage für meine Willenserklärung war. Ohne dies ist die Vertragsgrundlage entfallen und muss neu verhandelt werden. (Neuberechnung der Grundgebühr).

    genau SO ist es!

    ==> also Anzeige erstatten ;)

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Lustig ist deren Begründung für die Kündigung, es sei ihnen bei den gestiegenen Beschaffungspreisen aus kaufmännischer Sicht nicht zumutbar zu den vereinbarten Bedingungen weiter zu liefern. Sie scheinen für die Kunden zumutbar zu halten, den Gesamtpreis auf die KWh umgerechnet auf ein Vielfaches des in Aussicht gestellten Preises hochschrauben zu können.


    Wer sollte da nicht auf die Vermutung kommen, dass eine generelle Betrugsabsicht hinter dem 'Geschäftsmodell' steckt?

    Moin DRJ,

    steht in Deiner Kündigung der DEP tatsächlich der oben genannte Grund/Begründung?


    In meiner Kündigung steht keine Begründung, sondern nur (wörtl:!): "Hiermit kündigen wir Ihren Vertrag für folgende Abnahmestelle ..... bla bla bla bla .....

    Und dann nur: die DEP hat sich entschlossen, die Lieferung von Erdgas bundesweit einzustellen. Wir sehen daher keine Möglichkeit den mit Ihnen geschlossenen Vertrag fortzuführen."

    KEINERLEI weitere Begründung in dem Kündigungsschreiben.


    Alle weiteren Ausführungen stammen entweder von der damaligen HP der DEP oder aus dem späteren Schreiben nach meinem Widerspruch und Rücknahme der Einzugsermächtigung. Sind also nachgeschobene Erklärungen - nachdem die ganze Angelegenheit öffentlich eskalierte.


    Wie sieht es bei anderen Foris aus?

    - Kündigungschreiben mit Begründung?

    - Oder nur eine Kündigungsmitteilung?

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Die Begründung wurde ein paar Tage nach dem ersten Sturm der Entrüstung nachgereicht :D - kannst du mit der Feststellung mitgehen?

  • Die Begründung wurde ein paar Tage nach dem ersten Sturm der Entrüstung nachgereicht :D - kannst du mit der Feststellung mitgehen?

    jo, kann ich .... ;)


    und das bloße nachschieben" (oder vorschieben :/;)) könnte strafrechtlich ganz schön wichtig - wenn nicht gar entscheidend sein...... :thumbup:8)

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Übrigens vom 14. August auf DEP Homerpage:

    Absolut Zukunftssicher

    Bereits heute haben wir im Sinne unserer Kunden bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt um die langfristige Versorgungssicherheit zu gewähren.


    Hört sich gut an. Nur seltsam, dass man dann einen Monat später alle kündigen muss...!?X(

  • Weiter:


    "Wir haben uns lange auf unsere Aufgaben als Erdgasversorger vorbereitet. Sämtliche Prozesse im Rahmen der Energiebeschaffung, des Anbieterwechsels, der Belieferung unserer Kunden mit Erdgas und der professionellen Abrechnung wurden umfangreich vorbereitet und akribisch auf Herz und Nieren überprüft um Ihnen eine professionelle Abwicklung zu garantieren.

    Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie bauen wir auf eine langfristige und faire Partnerschaft mit unseren Kunden.

    Wir sind wirtschaftlich und im Hinblick auf unsere fachliche Kompetenz gut aufgestellt, um einen perfekten Job zu machen – Mit Sicherheit ! "


    :thumbup:Da kann uns doch nichts passieren, oder?8o

  • Naja so eine Prahlerei ist leider eine übliche Sache - das wird uns wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Ich konzentriere mich bei der Angelegenheit in erster Linie mal auf die Frage nach Höhe des sogenannten Basispreises und bin neugierig darauf ob die Schlichtungsstelle einem Schlichtungsverfahren zustimmt. Aus den Unterlagen geht ja grob betrachtet nicht hervor, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des vom Kunden akzeptierten Grundpreises und dem angenommenen Jahresverbrauch besteht. Das wissen zunächst nur die die damals abgeschlossen und mit verschiedenen Mengeneingaben nachgeprüft haben und natürlich die vermittelnden Portale die sich hier wegducken und das Vorgehen ja vertragskonform zu halten scheinen. Der 'fixe' verbrauchsunabhängige Basispreis ist ja verbrauchsabhängig festgesetzt und mit diesen Verbrauchszahlen und dem dafür vorgesehenen Gesamtpreis ist angeworben worden. Darauf werde ich mich konzentrieren.


    Ich hoffe zunächst einmal, dass die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren für begründet hält, glaube aber nicht dass die DEP dann einlenken wird. Das Schöne an der Sache ist, dass es bei dem ertragbaren Schaden für den einzelnen Kunden, für die eher ans Eingemachte gehen kann, insbesondere wenn dann noch deutlicher eine Betrugsabsicht in ihrem Vorgehen gesehen wird.