Alles anzeigenWenn es sich um Stückgüter handeln würde, hättet ihr recht.
Bei Gas/Strom verhält es sich aber anders.
Meiner Meinung nach etwa so:
D.h. der 1. Versorger muss die bezahlte Menge (1000m3) im Pool zur Verfügung stellen.
Der 2. Versorger muss ebenfalls die bei ihm bezahlte Menge zur Verfügung stellen (800m3).
Der Geschädigte ist der erste Versorger.
Abgesehen davon, ist das Ganze unmoralisch und unethisch.
Dazu noch strafrechtlich gesehen Betrug.
Wenn der zweite Anbieter zum jetztigen Zeitpunkt eine größere Menge als nachträglich abrechenbar zur Verfügung stellen muss und die Beschaffungspreise sich wieder normalisieren - ist dann Anbieter 1 der Hauptgeschädigte, der versucht sich der vorausbezahlten Lieferung zu entziehen?
Anbieter 1 hat kaum 'Mitleid' verdient - aber bei der Methode ist nicht sichergestellt, dass es andere mit trifft.