Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Du hast mehrere Dokumente erhalten - so wie jass auch - lies doch das Zitat - es ist mit selbem Inhalt - der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit! Du wirst auch ein Dokument finden, mit identischen Paragrafnummern ...

  • @jass die Verträge sind identisch - das mit der unbestimmten Zeit wird auch bei Claudia stehen - das Bildchen ist doch nur das Übersichtbildchen des vermittelnden Portals und steht da immer bei unbefristeten Verträgen mit 4 wöchiger Kündigungsfrist. (was macht es wenn die Heizung noch 1 Tag im Juli gelaufen ist ...)


    Du hast was von gutem Glauben auf 12 Monate u.a. wegen der Preisgarantieaussage etc. geschrieben und vom nachweisbar jahresverbrauchsprognoseabhängigen Grundpreis etc. dessen Grundlage duch vorzeitige Kündigung ja entfiele ... - wieso hältst du nicht Kurs :D


    Also über 50 cent für die KWh Heizenergie - das ist schon heftig ... (ich rechne gerade aus, was das auf 40000 hochgerechnet ausmachen würde) :) Aber man musste lernen - man zahlt für die Zeit und nicht für das Gas ...

    DRJ: Du hast vollkommen recht, bei meiner Vertragsbestätigung von Verivox steht auch "Dauer: 1 Monat". Hätte mir damals schon auffallen müssen, das Eigentor muss ich mir selbst anrechnen. Ich nehme alle meine Aussagen zurück und behaupte das Gegenteil....


    Den Kurswechsel, den Du in Deinem 2. Absatz erwähnst, musst Du mir näher erklären, das kann ich so nicht nachvollziehen, ist anscheinend zu hoch für mich.

    Zitat:

    "Du hast was von gutem Glauben auf 12 Monate u.a. wegen der Preisgarantieaussage etc. geschrieben und vom nachweisbar jahresverbrauchsprognoseabhängigen Grundpreis etc. dessen Grundlage duch vorzeitige Kündigung ja entfiele ... - wieso hältst du nicht Kurs"

    Wo ist da bitte der Widerspruch?


    Beim Rechnen kann ich Dir gerne helfen:

    608kWh für 311,29€ macht hochgerechnet bei 40000kWh 20480€ 8)

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • die zwei vorgetragenen Sätze passen schon zusammen - der Widerspruch entsteht, wenn man plötzlich der Auffassung ist, dass ja von vorneherein mit der 'monatlichen Laufzeit' und (bzw..) dem jederzeitigen Kündigungsrecht der Grundpreisdurchschnitt akzeptiert ist (nun 'von Anfang an Harakiri'). Ich habe dir ja schon früher gesagt, dass am Ende bei der Argumentationsweise nicht viel übrig bleiben kann, was du damals aber nicht wahrhaben wolltest.

  • Ich glaube, das hier ist der falsche Ort um eine persönliche Diskussion zu führen. Zumal bei pauschalen Vorwürfen, angedeuteten Widersprüchen und augenscheinlich falsch verstandenen und angeführten Zitaten.


    Wir haben im Prinzip alle mehr oder weniger "Harakiri" mit dem Vertragsabschluss gemacht. Das sollte aber niemanden vom Versuch, dagegen vorzugehen, abhalten. Ob was dabei herauskommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich habe jetzt mal einen Fristwahrenden Widerspruch geschrieben, mit der Bitte den Grundbetrag dem tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Immerhin konnte der theoretisch geschätzte Verbrauch von 40000kWh durch die Kündigung nicht in Anspruch genommen werden.

    Mal schauen was passiert.

  • :/:rolleyes: .... was ist denn hier los?


    Wir wollen doch ALLE und gemeinsam uns wehren und vorgehen gegen DEP - und nicht uns gegenseitig auseinandernehmen!

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Claudia


    wenn ich Dich richtig verstehe hast Du die einzigen beiden Monatsbeiträge an DEP zurückgeholt? = DEP hat von Dir (bisher) Null €uro an Zahlungseingang?


    Falls ja ist DAS natürlich schwierig - denn mit "garnichts" werden die sich natürlich nicht zufrieden geben.

    Um es weniger "lukrativ" zu machen für DEP Inkasso oder Anwälte einzuschalten könntest Du überlegen die "streitige Summe" etwas zu mindern ;) und Ihnen Deinerseits eine Rechnung aufmachen und dann zumindest das verbrauchte Gas und die von Dir neu berechneten GP's zu zahlen ..... oder zumindest zur Zahlung anzubieten ;)


    Dein Gasverbrauch wird vom warmen Wasser herrühren??

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
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  • Claudia456:


    ich würde Ihnen "als Zeichen meines guten Willens" 60 € überweisen und sie auffordern, auf Basis eines Liefervolumens von 3000kWh/Jahr den Grundpreis neu zu berechnen und zugrunde zu legen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Das habe ich mir auch schon überlegt.Allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher wieviel ich ihnen überweisen soll.

    Noch genauer und glaubwürdiger könnte man es ausrechnen, würdest Du Deinen exakten Verbrauch angeben. Du wurdest ja sicher von dem Netzbetreiber aufgefordert den Gaszählerstand abzugeben. Auch musste dieser ja deinem neuen Lieferant mitgetelt werden und es ist bei einem Lieferantenwechsel ja nicht üblich dass man da mit Schätzungen arbeitet.


    Wenn deine Heizung stillegelegt war (kann sie auch kein Brauchwasser erwärmt haben) bis Vertragsende mit der DEP und die Heizanlage der einzige Gasverbraucher war, wie du angegeben hast, dann müsste dein gesamter Gasverbrauch ja 14 qm3 gewesen sein von Mitte Juli bis Oktober!


    Das ist theoretisch ja möglich - bei der geringen Menge 14 qm3 im angegebenen Zeitraum kann das ja nur 1-2 Tage Heizung sein - oder nach stillgelegter Heizanlage evtl, ein vergessener Gasverbraucher wie z.B. die Kochstelle, dann wäre der Gasverbrauch höher als 14 qm aber immer noch deutlich niedriger als der geschätzte.

  • Das habe ich mir auch schon überlegt.Allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher wieviel ich ihnen überweisen soll.

    ich würde Ihnen die Rechnung so aufmachen, als hättest Du nicht zu DEP gewechselt. Denn immerhin steht noch immer ein Eingehungsbetrug cer DEP im Raum, d.h. dass vielleicht ohne die falschen Angaben und den falschen "Eindruck" den DEP erweckt hat keiner vom vorherigen Anbieter zu DEP gewechselt hätte. Und auch SO könnte jeder hier ja seinen "Schaden" beziffern ;).


    Demzufolge mein Vorschlag: (und würde ich denen vorrechnen):
    GP's des alten Anbieters zwischen Vertragsbeginn und -Ende und dann den konkreten Verbrauch - den allerdings würde ich dann fairerweise auch nach dem alten Anbieter berechnen ;):/.


    Ob das richtig ist kann ich nicht sagen - für mich ist es plausibel und konkludent da ich (Eingehungs-)Betrugsanzeige erstattet habe ...... 8)

    *

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  • Ja - habe ich heute bekommen :)

    Vor Wochen habe ich von der Schlichtungsstelle mitgeteilt bekommen, dass das Verfahren aufgenommen sei und die Firma informiert wurde - DEP hätte zunächst Zeit dazu Stellung zu nehmen - sie haben bisher anstatt inhaltlich Stellung zu nehmen die Zahlungserinnerung gesendet und angekündigt ein Inkassounternehmen zu beauftragen, mit der Androhung, dass die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.


    Das hatten die Forenteilnehmer hier ja schon immer erwartet, dass das so kommen wird - wer ist schon davon ausgegangen, dass das eine seriöse anständige Firma ist? :)

  • Hat eigentlich jemand schon eine Zahlungserinnerung per Brief bekommen?

    Mit dem Hinweis "ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen zu übergeben", falls bis Mittwoch 1.12. nicht bezahlt ist.

    ja.


    bemerkenswert das hochwertige Briefpapier: eine schlechtaufgelöste sw-Kopie ihres sonstigen Briefbogens. Handgeklebter Umschlag.

    ..... --> alles äußerst "seriöööööhhhs" ..... :rolleyes:^^

    *

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  • ich habe gar kein Einschreiben geschickt sondern eine mail, was m.E. ausreicht. Auf deinem Brief dürfte rechts ein 'Ansprechpartner' aufgeführt sein und was anderes soll es bedeuten, dass man dort seine Antwort bzw. Anliegen hinmailen sollte - es ist auch eine Fax- und Telefonnummer angegeben.