Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Ich sag’s nochmal:

    Es hat auch Vorteile bei solchen Drecksvereinen Kunde zu werden, wenn man jahrelang kWh‘ weniger angegeben hat als auf der Uhr standen. JETZT schlägt meine Stunde und ich gesunde !!!!


    Hey, das reimt sich ja, und was sich reimt ist GUT !

  • Ich sag’s nochmal:

    Es hat auch Vorteile bei solchen Drecksvereinen Kunde zu werden, wenn man jahrelang kWh‘ weniger angegeben hat als auf der Uhr standen. JETZT schlägt meine Stunde und ich gesunde !!!!


    Hey, das reimt sich ja, und was sich reimt ist GUT !


    Naja, Gaszähler werden ja regelmäßig gewechselt und man zieht ja auch mal um... Zu wenig angeben ist glaub ich selten die Lösung :D

  • Ich fühle mich natürlich auch verschaukelt, aber den bezifferten Schaden kann ich so nur theoretisch nachvollziehen. Du hättest doch niemals einen Anbieter gefunden bei dem du die letzten Monate 300€ billiger gefahren wärst!?


    Es ist wie mit einem normalen 12 Monat Vertrag ohne Preisgarantie. Anbieter bietet Dumpingpreise, erhöht zum Herbst und du hast dann ein Sonderkündigungsrecht. Das ist im Prinzip die gleiche Masche wie hier bei DEP. Beides unseriös aber kein Betrug und es entsteht auch kein realisierter finanzieller Schaden beim Verbraucher

    Ich bezahle jetzt durch diese Kündigung 3 Cent mehr die kwh als vorher bei dem Anbieter vor DEP. Der Preis war für 12 Monate garantiert. Die Kündigungsmasche jetzt ist mindestens ein fieser Trick oder sogar Betrug. Das mögen andere beurteilen.

    Hat der Geiz mein Hirn abschalten lassen bei Abschluß, ja sicherlich, gebe ich gerne zu, insofern ist und bleibt mein Schaden, meine Mehrzahlung 300 Euro Im Vergleich zum Voranbieter.


    Habe jetzt einen Neuvertrag bei meinem örtlichen Netzbetreiber abgeschlossen, kostet mich 5,19cent die kwh und 160 Euro Jahresgrundgebühr. Also auch hier 8 Cent bei DEP effektiv für die 5 Monate durch die Kündigung vs. 5,19 Cent bei meinem neuen Anbieter.


    Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst, die Differenz zu meinen Ungunsten bleibt. Der Vergleich mit einer fehlenden Preisgarantie ist Unsinn, da hier nicht gegebenen.

  • In meinen DEP AGB steht unter 3.2 (Kündigung Sondervertrag "Private Best") dass durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden kann. Von einer Frist steht da nichts, auch KEIN Fristenausschluß "...ohne die Einhaltung einer Frist...". Kündigen ist das eine, das Wirksamwerden derselben etwas anderes. Also gehe ich zumindest von einer Frist von einem Monat zum Monatende aus. (So wie auf den Portalen VV und C24 bei Vertragschluß angegeben). So gesehen wäre der 01.10. überhaupt kein Tag zu dem gekündig werden kann und die Verträge laufen mindestens bis Ende Oktober.

  • So gesehen wäre der 01.10. überhaupt kein Tag zu dem gekündig werden kann und die Verträge laufen mindestens bis Ende Oktober.

    Bzw. Kündigung zum 1. Oktober bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende würde bedeuten dass die von der DEP ausgesprochene Kündigung erst zum Ende November wirksam wird.

  • UND IM KLARTEXT:


    Ob Ihr nun 10.000 kWh zu wenig angegeben habt all die Jahre, und sie jetzt aufholt. Oder ob ihr 10.000 kWh mehr angebt, obwohl ihr sie nicht verbraucht habt.


    Spielt doch keine Rolle, also holt doch jetzt alle Vorteile raus, die ihr bekommen könnt. Was kann euch denn passieren?

  • vorsicht abzocke bei deutsche energiepolitik!!!! sie haben hohe grundgebühr im sommer und kündigen zum winter. d.h. es kommt nicht zur günstigen gaslieferung. so sind wohl tausende abgezockt worden!!!

  • Hallo nochmal,

    Erst mal danke an Manuel1980, dass du deine Telefonate mit Check24 geteilt hast. Solltest Du Rückmeldung bekommen, was dabei raus gekommen ist, freuen wir uns über weitere Berichte von Dir.


    Aus sehr nahestander Quelle, die bei einem Grundversorger arbeitet, weiß ich: die DEP hat ja bisher nur Gewerbekunden versorgt und - Auf deren Website auch zu lesen - erst seit Frühjahr 2021 Privatkunden versorgt. Natürlich wäre es interessant zu wissen, ob nur für Privatkunden die Belieferung deutschlandweit eingestellt wird, oder für alle.

    Ein Abzug der Grundgebühr in voller Höhe für Oktober ebenso wie ein anrechnen des gesamten Startmonats darf die DEP von Rechtswegen nicht, dies muss in der Schluss Abrechnung korrigiert sein und zuviel gezahltes erstattet werden.


    Die nahestehende Quelle sagt ebenfalls, dass ein Rechtsstreit voraussichtlich sehr mühsam sein kann. Vor allen Dingen ein Rechtsstreit, der darauf ausgerichtet ist, weiterhin von der DEP versorgt zu werden. Die DEP ist kein Grundversorger und somit nicht in der Pflicht, die Versorgung aufrecht zu erhalten, sie sind lediglich Wiederverkäufer.


    Was mich stutzig macht, sind die jüngsten Kundenbewertungen bei Check24 vom 16.9., die zum reibungslosem Anbieterwechsel fünf Sterne vergeben.

    Außerdem fehlt mir in der Kündigung die Aufforderung, den Zählerstand zum Kündigungstag zu übermitteln damit dieser in der Schulssrechnung berücksichtigt werden könne.


    Ach ja, eins noch: wenn ihr einen höheren Zählerstand abgebt, wird dies grundsätzlich nicht überprüft. Es gibt keine Messmethoden seitens der Grundversorger, die den laufenden Verbrauch misst. Nur sollte der Verbrauch nicht höher angegeben werden als der, der bei einem Gaszählerwechsel auf der Uhr stehen würde. Spätestens dann fliegt der Schmu dann auf.

  • Danke für deine Nachricht! Das mit dem Rechtstreit habe ich mir auch schon so gedacht. Am Ende hat die DEP ja nichts illegales gemacht, nur halt absolut unmoralisch gehandelt. Ob das mit der Kündigung 12Tage vorher rechtens ist weiß ich nicht,hoffe aber da etwas über meine Rechtschutz/Anwalt herauszufinden. Zumindest durch eine erst Einschätzung der Lage.


    Diejenigen die die Beiträge der letzten 2 Monate zurück buchen machen sich da evtl. Strafbar meiner Meinung nach. Da es ja nicht so ist das sie in der Zeit nicht von der DEP beliefert wurden.


    Ich glaube, wenn man den Verbrauch Recht großzügig aufrunden und beim nächsten Anbieter dann quasi "weniger" verbraucht kommt man noch am besten aus der Geschichte heraus. Ob die DEP einen dann bei der Abrechnung einen höheren Grundpreis anrechnen will, weiß ich nicht. Kann sie in meinen Augen aber auch nicht, schließlich wurde der Grundpreis der bezahlt wurde für den Jahresverbrauch berechnet und nicht für die Sommermonate. Dementsprechend hat man ja eh zuviel Grundpreis bezahlt. Und da der Sommer ja echt durchwachsen war,ich den Pool öfter mal mit warmen Wasser gefüllt habe kommt da halt schon einiges beim Verbrauch zusammen...

  • Ich denke auch, dass wenn Ihr einen höheren Verbrauch angebt als tatsächlich stattgefunden, dann werden sie sich damit arrangieren müssen. Klar können sie ein Foto des Zählers fordern als Nachweis, aber ob sie sich diese Mühe machen?? Erst Recht, wenn sie evtl. insolvent sind?


    Und nochmal in meinem Fall: ich habe über Jahre rund 3.000-4.000 kWh (nochmal nachgeschaut) nicht angegebenen Gas-Verbrauch angehäuft. JETZT nutze ich diese Chance einen klaren Strich zu machen, bevor vielleicht in Kürze mal der Zähler gewechselt wird.

    Schwein gehabt in meinem Fall, nochmal mache ich das nicht weniger anzugeben. Die Preise kennen ja eh nur eine Richtung, da schieß ich mir selbst ins Knie.


    Da wird sich die DEP bestimmt drüber freuen, und ein Foto dürfen sie gerne haben. Es war eben ein kalter Sommer und der große Pool macht nur warm Spass.

  • Guten Morgen erstmal alle zusammen!

    Leider bin ich auch einer der geschädigten, zum 01 10 21. Ich habe gestern eine "Kündigung zum 01 10 21 erhalten. Belieferung wurde zum 01 07 21 gestartet. Bin natürlich gestern aus allen Wolken gefallen. Eingestuft habe ich uns mit 20 000 kwh. Verbraucht ca 1000.


    Wird es eigentlich in irgend einer Form eine Abschluss RG oder dergleichen geben? Man wurde ja nicht aufgefordert einen Zählerstand oder ähnliches abzugeben. Bin gespannt, wie es in der Sache weitergeht und ob man überhaupt noch was, von diesem Verein, hört...


    Grüsse aus dem hohen Norden,


    Sascha

  • Dass kein Zählerstand abgegeben werden soll finde ich auch merkwürdig. Wo, wie und wann soll ich denn diesen durchgeben?? Einfach sch....... der Laden.


    Aber ich werde zum 30.09./01.10. meinem Netzbetreiber einfach den Zählerstand melden, dann hat sich für mich meine Schuldigkeit getan. Und die DEP-Mafia wird von mir keinen weiteren Cent sehen, sollen sie mich doch vor Gericht schleifen.

  • Den Zählerstand bekommen die im Zweifel auch über den Netzbetreiber sobald wir den Zählerstand an den neuen Anbieter melden. Und ich bin mir ziemlich sicher, den, im Zweifel zu hohen, Zählerstand wollen die nicht wirklich wissen. Die nehmen unsere Abschläge mit den überhöhten Grundgebühren mit und das war es dann.

  • ich meinte natürlich DEP !!!

    ich lasse prüfen, ob hier nicht arglistige täuschung vorliegt. wer rechtsschutzversichert ist, sollte das tun.

  • Hi Zusammen,.


    ich habe noch mal ein wenig im Netz gesucht ... wenn man mal nach den Namen "Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH, Rheine" eingibt, bekommt man eine Insolvenz aus 2018 angezeigt mit dem GF Harald Pliet aus Rheine ... ein Schelm wer böses dabei denkt ... ;)


    Daher bin ich mir sicher, dass dahinter System und Verbrauchertäuschung als auch Arglist steckt. Deshalb sollten alle Betroffenen Anzeige erstatten und den Verbraucherschutz informieren.


    Wenn jemand Kontakt zur Presse (z.B. "Könnes kämpft", "Stern TV" oder so) hat, kann das hilfreich sein ...


    Ich denke aber, der Schaden jedes Einzelnen wird sich sicherlich im Rahmen halten, da die nächsten Energielieferverträge ja wieder mit Blick auf 12 Monate geschlossen werden. Die "Sommermenge" ist ja mit DEP beliefert worden ...


    Lasst uns zu weiteren Informationen die Community auf dem Laufenden halten.


    Euer ALDE

  • In der Pflicht sehe ich auch die Vergleichsportale über die sie ihre Kunden anwerben konnten. Preisvergleiche sehen immer so aus - Kosten im ersten Jahr etc. . Dann die Angabe 'Jahresgrundgebühr', Preisgarantie von einem Jahr etc.


    Kein Kunde muss da damit rechnen, dass ihm der Vertrag nach ein paar Monaten vor Beginn der Hauptverbrauchsperiode einfach so gekündigt wird.


    Es scheint mir gerade so, als hätten sie die Vertragsunterlagen von DEP selber nicht gründlich geprüft, da steht im Kleingedruckten zwar eine im schlechtesten Fall 30 Tage Kündigungsfrist für den Kunden, wobei DEP zusichert den Wechselprozeß so schnell wie möglich einzuleiten, für sie selbst ist nicht einmal eine Frist benannt.


    Mein Vergleichsportal hat eine Frist von 4 Wochen genannt, was nicht identisch ist mit dem Kleingedruckten des DEP Vertrages.


    Auf Anfrage sofort nach Eingang der Kündigung am 18.9. 22:58 !! haben beide Adressen (DEP und Check24) bisher nicht reagiert.

  • Laut Vertragsunterlagen besteht für beide Parteien, also auch für die DEP, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Bei mir kam die Kündigung heute zum 01.10.21.

    Auf welche Vertragunterlagen beziehst Du Dich? Die AGB der DEP? Hat die DEP verschiedene AGB Versionen im Umlauf? Meine stammen aus 02/2021, da ist definitiv nicht von einer Frist die Rede. Nur die Formulierung, dass vom Kunden und der DEP jederzeit gekündigt werden kann. Hingegen bei der Auftragbestätigung von Check24 steht als Frist 'ein Monat zum Monatsende'. Ich fühle mich daran gebunden, weil die DEP dies ja so an Check24 oder Verivox gemeldet haben muss, oder zumindest für die Vermarktung freigegeben hat.