Ich habe im Juni 2020 eine PV-Anlage mit Stromspeicher gekauft. Für die Anschaffungskosten die Vorsteuer erhalten, da ich auf die Kleinunternehmeregel verzichtet habe. Im Dezember bekam ich eine Zuwendung aus dem Förderprogramm EnergiespeicherPlus (IBB). Ist diese Zuwendung steuerfrei oder muss ich die Vorsteuer im Rahmen der USt-Erklärung und die Anschaffungskosten (für die AfA) im Rahmen der Einkommensteuererklärung reduzieren. (Als Einnahme möchte ich diese Zuwendung nicht in einem Jahr versteuern?) Erfolgt die Reduzierung auf die Netto oder die Bruttosumme?
Zuwendung zum Stromspeicher Steuerliche Relevanz
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Kurt Werner -
17. März 2021 um 17:00 -
Erledigt