Beiträge von Chris76
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Ja so ist es richtig!

Und ist die Verjährung einmal gestoppt - kann man immer noch über eine Klage nachdenken...
Schade, dass ich nicht diesen Weg gegangen bin....
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Ich würde sagen - wenn Dein Anliegen beim OM angekommen und mit RS quittiert worden ist, dann brauchst Du keinen Stress zu machen
Ist aber nur Dein Schreiben bei der Bank mit einem RS Quittiert, dann bedeutet das noch gar nichst
Oder?
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oh, entschuldigte bitte - dann habe ich es wirklich falsch verstanden, denn der OM hemmt die Verjährung in der Tat, genauso wie eine Klage oder ein Mahnbescheid, Er ist aber billiger

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das hängt davon ab, wie die Bank auf den MB reagiert.
Bei mir hat die AXA nicht alles bezahlt und Widerspruch eingelegt - also bleibt mir nur noch die Klage
die Hanseatic hat alles bezahlt und Widerspruch eingelegt - also schrieb ich heut ne Mitteilung ans Mahngericht, dass das Verfahren wegen Erledigung hinfällig ist...
Commerz hat weder bezahlt noch Widerspruch eingelegt - ab morgen (2 Wochen ab Zustellung) kann ich jetzt Vollstreckungsbescheid beantragen...
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Deine Frage verstehe ich nicht ganz - wenn die Bank nur die BG erstattet, siehst Du das spätesten auf dem Kontoauszug.
Die Summen kennst Du doch eh, wenn Du den MB beantragst...So ähnlich hat die AXA bei mir gemacht - sie haben die BG erstattet, sie aber nur mit 4% verzinst...
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@Godi
Die Verjährung wird nur gehemmt, wenn die Bank AUSDRÜCKLICH und SCHRIFTLICH den Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt!!!!Pass also auf, nicht dass die Dich einfach nur vertrösten wollen...
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@momsdirtyman
Na dann ist der Verzicht natürlich fürn A......
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@holadiewaldfee
ja, die Kosten des Mahnverfahrens und die Zinsen werden vom Mahngericht im Mahnbescheid zu der Hauptforderung addiert...
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@Jagi - der MB wird nicht zugestellt, BEVOR Du beim Mahngericht die Gebühr entrichtet hast
Und wenn die Bank die BG + Zinsen erstattet, kannst Du entweder sagen: OK, die 32 € kann ich verschmerzen, oder aber Du versuchst Dein Glück und übergibst die Sache trotzdem an das zuständige AG mit der Klärung, wer für die Verfahrenskosten aufkommen soll (dann kommen nämlich noch welche dazu)
Wenn Du die Bank bisher erfolglos angeschrieben hast, hast Du auch gute Chancen, dass die Bank alles tragen muss
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ich hab irgendwo gelesen, dass, wenn die Bank ausdrücklich auf die "Einrede der Verjährung" verzichtet, sie sich dann nicht mehr auf ebendiese berufen kann.
Das Problem dürfte nur sein, dass die Schreiben der Banken maschinell erstelt und nicht unterschrieben sind

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ich will Dich und die anderen Geschädigten hier nicht aufstacheln, aber wem die Verjährung droht, der soll daran denken, dass es im Dezember weihnachtet
und auch das Mahngericht "zu" hat...Es bleibt somit nicht allzuviel Zeit...
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@smartfreund - ich würde die Forderung genauso nennen: Forderungen Sonstige, Erklärung: Fällige Zinsen / Nuntungen aus ungerechtfertigt verlangter Bearbeitungsgebühr.
Dann allerdings ohne die 5%-punkte

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Hier nochmal die Seite 2 als Bilder
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Als Anspruch habe ich keinen Katalogwert gewählt sondern "Sonstiges" und dann von Hand eingegeben. Ist trotzdem durchgegangen
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So jetzt besser...
Das ist die Seite 3, danach kommt der Barcode
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Sorry, kriege das nicht als Foto auf die Schnelle hin...
hier die Seite 2
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@Axel Warte mal, ich schaue wie man hier was hoch lädt