Beiträge von MoritzalsNachname

    Ich habe den Eindruck, dass jedwede Änderungen am bestehenden Beitrag/ Vertragsverhältnis mit der PKV direkt Änderungen am Leistungsumfang bedeuten und somit sämtliche Änderungen de facto eine Einbahnstraße darstellen. Konkret anhand der ersten 3 der oben genannten 6 Handlungsoptionen:

    1. Interner Tarifwechsel --> führt inder Regel zu Abstrichen im Versicherungsumfang d.h. weniger Leistungen oder Risikozuschlägen, welche den internen Tarifwechsel finanziell sinnfrei machen
    2. Erhöhung des Selbstbehalts --> ist eine Einbahnstraße; ein Zurück zu geringerer SB wird mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden
    3. Wechsel in den Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif sind ebenfalls Einbahnstraßen -> Zurück in "Normaltarife" wenn überhaupt nur mit Aufschlägen

    Somit stellt es sich für mich als Endvierziger platt gesagt so dar: Ich habe noch rund 35 Jahre in der PKV vor mir; da muss ich mir die Leistungsreduzierungen gut einteilen. "Verheize" ich die Leistungsreduzierungen vorschnell, habe ich bei der nächsten großen Beitragserhöhung weniger/keine Handlungsoption mehr. Alternativ bleibt mir das Bezahlen der erhöhten Beiträge.

    Aktuell wird mein ambulanter Tarif A150 bei der HUK PKV zum 01.03. um stolze 44,6% erhöht. Dieser Tarif war jahrelang sehr beitragsstabil und insgesamt bin ich mit der Beitragsentwicklung bis heute zufrieden. Ich denke über eine Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 1200€/Jahr nach, da ich ohnehin kaum Rechnungen einreiche. Nur befürchte ich wie gesagt einen Verlust einer wichtigen Handlungsoption in der Zukunft und zögere noch.

    Auf der anderen Seite: Handlungsoptionen "Haben" sind zwar gut zum ruhig Schlafen - aber Handlungsoptionen "Nutzen" entlastet das Konto. Wie so oft im Leben: Eine frage des richtigen Timings.

    Eine Frage zur Begriffsdefinition: Würde eine Erhöhung des Selbstbehaltes einen "Tarifwechsel" darstellen- schließlich würde ich von A150 in A1200 wechseln. Oder ist das immer noch derselbe Tarif nur mit anderem SB?