Meine Frage: Ist es möglich, mit dem Bausparguthaben prämienunschädlich Anteile eines Immobilienfonds zu erwerben?
Auf meine Frage hat meine Bausparkasse zwischenzeitlich folgendes geantwortet:
"Der Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds ist prämienunschädlich, wenn der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer der Objekte (Bruchteileigentum) wird und die Bausparmittel unmittelbar und unverzüglich zu den begünstigten Zwecken verwendet werden.
Wenn der Erwerber lediglich den Anteil an einer Personengesellschaft (ORG, KG, BGB Gesellschaft) erwirbt oder wenn es sich um einen offenen Immobilienfonds handelt, kann dies nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung anerkannt werden."
Damit ist wohl alles klar.
Viele Grüße
hureika