Beiträge von hureika



    Meine Frage: Ist es möglich, mit dem Bausparguthaben prämienunschädlich Anteile eines Immobilienfonds zu erwerben?

    Auf meine Frage hat meine Bausparkasse zwischenzeitlich folgendes geantwortet:


    "Der Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds ist prämienunschädlich, wenn der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer der Objekte (Bruchteileigentum) wird und die Bausparmittel unmittelbar und unverzüglich zu den begünstigten Zwecken verwendet werden.


    Wenn der Erwerber lediglich den Anteil an einer Personengesellschaft (ORG, KG, BGB­ Gesellschaft) erwirbt oder wenn es sich um einen offenen Immobilienfonds handelt, kann dies nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung anerkannt werden."

    Damit ist wohl alles klar.

    Viele Grüße
    hureika

    Muss man den eine wohnwirtschaftliche Verwendung auch dann machen, wenn man kein Darlehen abruft?

    Hallo @fredo47,

    bei allen Verträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, ist das Bausparguthaben (nicht nur das Darlehen)
    stets wohnwirtschaftlich zu verwenden, sofern der Bausparer staatliche Leistungen erhalten oder beantragt hat.
    Ausnahme: War der Bausparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, kann er das Bausparguthaben nach Ablauf
    von 7 Jahren einmalig "frei" verwenden.

    Viele Grüße
    hureika

    Mein Bausparvertrag ist zugeteilt und ich könnte kurzfristig über das Guthaben verfügen.
    Da ich augenblicklich aber nichts zu bauen, reparieren usw. habe, suche ich nach einer anderen Möglichkeit
    der "wohnwirtschaftlichen Verwendung", die ja bei neueren Verträgen vorgeschrieben ist und belegt werden muß.

    In einer Übersicht der "vielfältigen Möglichkeiten" fand ich unter vielen andern den Begriff

    Immobilienfonds (Brucheigentum am Grundbesitz)

    Meine Frage: Ist es möglich, mit dem Bausparguthaben prämienunschädlich Anteile eines Immobilienfonds zu erwerben?