Beiträge von Togo341406

    ich habe mich von der BSH vierteljährlich anmahnen lassen. BSH hat dann vtj. eine
    Mahnung per Post verschickt und den vtj. Regelsparbetrag angefordert. Diesen
    habe ich dann termingerecht überwiesen. Die Kündigung kam dann unverzüglich,
    nachdem die Bausparsumme erreicht wurde.

    Ich gehe davon aus, wenn der Regelsparbeitrag nicht termingerecht überwiesen wird,
    kündigt BSH sofort.

    Die Bausparkasse Schwäbisch Hall fordert seit 2017 für Bausparverträge, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden,
    die Einzahlung des Regelsparbeitrages. Bin mal gespannt wie sie das durchsetzen wollen ! Im ersten Moment erscheint dies
    unlogisch, die Mathematiker der BSH haben wohl durchgerechnet, dass es sich trotzdem wohl lohnt, wenn die gutverzinsten
    Altverträge schnell voll bespart und dann gekündigt werden können.