Das mit den weniger als 12 Monaten hab ich noch nicht ganz verstanden . Ich kann gleich in die GKV aber muss trotzdem auf 12 Monate gesehen unter 48600 € bleiben, rochtig?
Beiträge von chf_01
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Saidi:
Danke für die Antwort.
Nach meinen Informationen liegt die Grenze bei 48.600,-€ wenn man vor 2002 schon privat versichert war und das wäre bei mir der Fall.
Macht es Sinn, wenn ich mich von der GKV-Kasse beraten lasse, in die ich dann möchte?
Mein hautpsächl. Unsicherheitsfaktor ist der variable Anteil, wie der in die Berechnung hineinfließt.
Und es reichen 12 Monate, also von Jan.-Dez.. Ich könnte dann für das darauf folgende Jahr dann wieder in meinem alten Arbeitsvertrag zurück. -
Hallo Nordlicht,
danke für die Antwort.
Wie ich mein Grundgehalt reduziere ist das geringere Problem, ob über Gehaltsumwandlung oder Arbeitszeitreduzierung. Lebensarbeitszeitkonto gibt es nicht bei uns.
Erst wenn ich die Rahmenbedingungen wirklich kenne, werde ich an die Personalabteilung rantreten.Weiterhin nicht geklärt ist, ob der variable Anteil (umsatzabhängige Provision) mit dazu gerechnet wird und v.a. ob das rückwirkend gerechnet wird, wenn ich 2016 meine Provision für 2015 ausgezahlt bekomme.
Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens wird ja ebenfalls Brutto mit einberechnet, obwohl er mir ja netto wieder abgezogen wird - allein damit habe ich schon Nachteile.Am Anfang schreibst du, daß du meine Aussage, daß es keine fundierten Aussage gibt, nicht nachvollziehen kannst, am Schluß schreibst du selbst, daß du nicht mit Bestimmtheit sagen kannst, ob ein Jahr ausreicht. Damit widersprichst du dich selbst und es zeigt, daß es tatsächlich nicht so einfach ist, Fakten zu diesem Thema zu bekommen, die gesetzlich fundiert sind und auf die man sich auch verlassen kann.
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Hallo,
dann schildere ich mal meine Umstände:
Bin 2001 in die PKV gekommen, mittlerweile fast 50 Jahre, verheiratet und 2 Kinder, d.h. die Beiträge sind relativ hoch, meine Frau arbeitet nicht.
Ich bin Angestellter im Vertrieb mit Provision und Firmenwagen mit geldwertem Vorteil, Jahreseinkommen ohne separates Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es ist eine größere Firma mit Betriebsrat und Personalabteilung.
Ich möchte in die GKV zurück und hab das nächstes Jahr anvisiert.
Die Unsicherheit besteht darin, was beim Gehalt tatsächlich gezählt wird, um unter die Jahresentgeldgrenze von 48600 € zu kommen.
Wie wird der variable Anteil gewertet, der nächstes Jahr für die Zielerreichung von diesem Jahr ausgezahlt wird?
Ich habe auch gelesen, daß der variable Anteil mit dazu gerechnet werden muss, auch wenn er z.B. vorab dieses Jahr oder nachträglich 2016 ausgezahlt wird - ist das richtig?
Muss ich meine Arbeitszeit reduzieren oder kann ich das auch mit einer Altersvorsorge machen?
Ich hab was gelesen von nur einem Monat, oder trifft auf mich die 12 Monate zu. Wenn ich ab Jan.2015 beginne mit unter 4.000 € brutto, kann ich ja schon ab Jan.2015 in die GKV. Wenn ich dann im Jan.2016 wieder darüber bin, reicht das aus, um in der GKV zu bleiben?
Prüft das eigentlich nachträglich jemand - d.h. wenn irgendwas nicht paßt (z.B. bei einer Betriebsprüfung), kann es passieren, daß ich wieder zurück in die PKV muss?
Das wärs erst mal - leider gibt es dazu keine fundierten Aussagen.
Danke schon mal vorab. -
Hallo Saidi,
ich bin derzeit auf der Suche nach dem gesetzl. Rahmen zur Rückkehr in die GKV.
ich bin seit 2001 bei der GKV, damals noch als Lediger, bin jetzt knapp 50 Jahre, verheiratet und 2 Kinder, Meine Frau arbeitet nicht, d.h. die Beiträge sind immens.
Meine Situation ist etwas spezieller (z.B. Provision und Firmenwagen) und leider habe ich noch keine fundierte Aussage bekommen. Das betrifft auch die oben genannte Änderung, daß man nur 1 Monat unter der JEG-Grenze liegen muss.
Kann ich das Ganze hier posten oder soll ein neues Thema aufmachen?