@ Britta: Zum zitierten OLG-Urteil Ffm hatte ich mich hier schon mehrfach geäußert wie auch andere
(siehe oben). Das Urteil schließt die Zulässigkeit von Gebühren explizit für eine Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung eben leider nicht aus, auch wenn sich das aus diesem u. dem BGH-Urteil zwingend herleiten läßt. Da die Bank - wie auch andere - bei der spez. Sachlage (Vorfälligkeitsberechnung) eine Erstattung aber kategorisch ablehnt, müssen wohl erst Zusatzurteile her. Und die gibt's offenbar noch nicht.
Dagegen: Wo es um andere Kreditbearbeitungsgebühren geht, haben viele Banken schon zurückgezahlt, wie auch bei einem Angehörigen der Fall.
Im vorliegenden Fall wurde im Dez. 14 zwecks Verjährungshemmung Mahnbescheid gegen die Bank erlassen, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Es müßte also bis spät. Juni d.J. geklagt werden, damit der Anspruch nicht weg. Verjährung hinfällig wird.