Hallo WW8,
es gibt keinen Grund, dass der Versorger den Vertrag kündigt, weil der Stromzähler gewechselt wurde. Aber das hat das Unternehmen ja auch eingeräumt. Dass das Unternehmen die Kündigung aufgrund eines eigenen Fehlers nicht zurücknimmt, ist deren Entscheidung. Erfolgt die Kündigung grundlos und entstehen Ihnen in der Folge höhere Kosten - weil Sie beispielsweise in die Ersatzversorgung fallen - können Sie die Mehrkosten dem alten Versorger in Rechnung stellen. Schreiben Sie eine ihm das und wenn er darauf nicht eingeht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie.
Viele Grüße