Beiträge von CreepyJackalope

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade das Gefühl, dass ich die Quadratur des Kreises schaffen soll:

    Ich habe am 21.05. einen Notartermin zur Beurkundung eines Immobilienkaufs vereinbart. Es wurde sich rechtzeitig um die Finanzierung gekümmert. Jetzt bin ich bei der Commerzbank gelandet, die mir einen Darlehensvetrag nebst Anlagen zur Unterzeichnung vorgelegt hat.

    Problem ist jetzt, dass der Notar vor dem Beurkundungstermin das Grundschuldformular haben möchte, das die Commerzbank (wohl im Gegensatz zu anderen Banken) aber erst nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch mich und Eingang bei der Commerzbank nach Prüfung im Zusammenhang mit der Darlehenszusage versendet (und keiner weiß, wie lange das dauert).Den Darlehensvertrag möchte ich aber so unterschreiben, dass die Beurkundung des Kaufvertrags noch

    innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist des Darlehensvertrages liegt, falls doch noch etwas schief geht (Verkäufer überlegt es sich anders o.ä.), damit ich nicht Gefahr laufe, eine Nichtabnahmeentschädigung an die Commerzbank zahlen zu müssen.

    Irgendwie bekomme ich das nicht unter einen Hut. Wie haben andere das gemacht? Hat jemand einen Rat für mich?

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo zusammen!

    Folgendes Szenario:

    Meine Frau und ich haben Mitte 2016 geheiratet.
    Wir hatten vor der Heirat beide bei verschiedenen Finanzinstituten Freistellungsaufträge als Einzelpersonen abgegeben.

    Nach der Hochzeit haben wir nur noch gemeinsame Freistellungsaufträge gestellt.

    Von einem Finanzinstitut haben wir jetzt den Steuerbescheid für 2016 erhalten. Dort wurden für meine Frau die vollen 801 € Freibetrag in Anspruch genommen (entspricht dem von ihr vor der Heirat abgegebenen Freistellungsauftrag), der um 200 € höher liegt als der nach der Heirat gestellte gemeinsame Freistellungsauftrag.

    Die Bank sagt, dies sei korrekt, da bis zur Hochzeit bereits Kapitalerträge in Höhe von 801 € angefallen seien. Eine nachträgliche Änderung nach unten sei nicht möglich, auch nicht bei Heirat.
    Dies irritiert uns, da andere Finanzinstitute genau dies auf unsere neuen gemeinsamen Freistellungsaufträge hin getan haben.

    Gibt es rechtl. Festsetzungen hierzu?
    Werden von meiner Frau als Einzelperson erteilte Freistellungsaufträge nicht alleine schon aufgrund der Namensänderung nach der Hochzeit unwirksam?

    In Summe haben wir jetzt nämlich dadurch die 1602€ überschritten....

    Vielen Dank im Voraus.