Danke für die klärenden Antworten!
Beiträge von ulfied
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Hallo, in unserer Familie hat jemand den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Frage: kann er deshalb für sich, also für seine eigene Steuererklärung, einen Freibetrag in Anspruch nehmen? Ähnlich dem Freibetrag eines Schwerbehinderten mit entsprechendem Grad? Oder ist der von mir herausgelesene Freibetrag von 600€ nur für diesen Pfklegebedürftigenden pflegende Personen da?
Danke
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Mir ist noch etwas nicht ganz klar, deshalb habe ich da noch eine Frage zu folgendem Problem:
Ein Ehepartner hat ein Tagesgeldkonto auf seinem Namen bei einer Bank angelegt. Wie hoch darf er maximal den Freistellungsauftrag auslegen: nur max. 1000€ oder die dem Ehepaar zur Verfügung stehen: bis 2000€?
Danke
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Hallo
Wie hoch ist die maximale Höhe des Freistellungsbetrages bei einer Familie, die alle zusammen wohnen: Eheleute, und ein 19-jähriger Sohn und ein 16-jähriger Sohn.
Ist es richtig, dass die Eheleute nur für bei auf deren Namen angelegte Konten die 2000€ frei haben und jeder Sohn nur für seine alleinigen Konten je 1000€ frei haben? Oder summieren sich für die ganze Familie alle Freistellungsbeträge, also dann 4000€, was ich aber irgendwie bezweifle.
Wenn also die Zinserträge des 19-jährigen Sohnes die 1000€ übersteigen, werden dann Steuern von der Bank abgeführt, die er sich dann nur über eine eigene persönliche Steuererklärung zurückholen kann? Oder kann die Erstattung über eine gemeinsame Steuererklärung der Eheleute beantragt werden, natürlich wenn die gesamten steuerlichen Voraussetzungen gegeben sein sollten.
Hat der 16-jährige Sohn auch schon einen steuerlichen Freibetrag, oder bekommt er ihn erst bei Volljährigkeit oder bei Erhalt einer Steuernummer?
Und heißt das, dass dann, wenn ein Ehegatte ein Konto auf seinem Namen registriert hat, dass er dann nur 1000€ Freibetrag für sich geltend machen kann, oder als Verheirateter die 2000€ Freibetrag auch dann nutzen kann? Und kann ein 19-jähriges Kind der Familie, das ein Konto auf seinem Namen hat, nur die für ihn gültigen 1000€ Freibetrag nutzen und muss er bei Überschreitung des Freibetrages eine Steuererklärung machen?
Danke
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Hallo, wie bemesse ich mein steuerpflichtiges Renten-Gesamtjahreseinkommen? Da ich nach 2004 in Rente gegangen bin, erhalte ich meine Rente erst zu Beginn des Folgemonats.
Frage: bemisst sich nun mein steuerpflichtiges Renten-Gesamtjahreseinkommen? Entweder 6mal die Bruttomonatsrente, wie sie im Vorjahr bestimmt wurde plus 6 mal die Bruttomonatsrente nach der Rentenerhöhung per 1.7. des jetzigen Jahres?
Oder 7mal die Bruttomonatsrente, wie sie im Vorjahr bestimmt wurde plus 5mal die Bruttomonatsrente nach der Rentenerhöhung per 1.7. des jetzigen Jahres?
Meine Überlegung dazu: ich erhalte ja meine Rente immer erst zum Folgemonat, also 7mal Vorjahresmonatsrente und 5mal derzeitige Monatsrente.
Danke für eure klärende Antwort.
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Hallo Achim, du hast mir hier sehr wertvollen Hinweise gegeben, danke dafür. Bestimmt gibt es bei der endgültigen Steuerberechnung einige Feinheiten zu beachten, was ich wohl bisher so noch nicht einbezogen habe. Aber mir geht es vorrangig nach einer Überschlagsberechnung. Da scheine ich wohl nicht ganz falsch zu liegen.
Ich danke euch allen für eure wertvollen Hinweise und wünsche euch ein schönes Restwochenende - ulfied
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So liebe Finanzexperten, ich muss vorerst einmal raus aus dem Forum. Melde mich später wieder, LG
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Hallo Andrej, das habe ich auch so gemacht: vom zu versteuernden Gewinn den Sparerpausbetrag abgezogen. Da komme ich bei mir derzeit auf ein negatives Ergebnis, ich hätte also noch Luft nach oben. Da aber mein Einkommen derzeit so gering ist, ergibt sich nach allen Berücksichtigungen und dem Abzug durch den Grundfreibetrag ein Minus. Soweit so gut, oder?
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Hallo ichbins, danke für deine rasche Antwort. Bin ich ansonsten mit meinen Gedankengängen zur eigenen Steuerberechnung richtig? Bei meinem Einkommen liege ich bisher weit unter einer Steuerpflicht, deshalb auch die Nichtveranlagungsbescheinigung. Nach meinen eigenen Berechnungen könnte ich auch etwas über die 1000€ des Freistellunsgauftrages liegen, ohne gleich steuerpflichtig zu wären. Mir geht es mit meiner Berechnungstabelle auch darum, vorab ungefähr zu ermitteln, inwieweit ich den ETF-Verkauf soweit ausreizen kann, ohne steuerpflichtig zu werden. Dazu müssten aber meine Berechnungen, so wie ich sie mir vorstelle und hier aufgeführt habe, richtig sind.
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Guten Morgen an alle Finanzexperten
Ich habe da mal folgenden Gedankengang, den ich gern mal mit euch diskutieren möchte:
Ich möchte gern wissen, wie viel ETF-Fonds-Anteile ich in diesem Jahr verkaufen kann, ohne dass sie in einer Steuererklärung relevant werden, also dass ich bei meinem Einkommen/Rente steuerpflichtig werde.
Ich habe eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung für dieses Jahr erhalten.
Ich habe mir in einer EXCEL-Tabelle einen „Rentensteuerrechner“ gebastelt, der wie folgt funktioniert:
- Meine Jahresbruttorente
- Plus: anrechenbare Kapitalerträge
- Minus: mein Rentenfreibetrag für das Jahr
- Gleich: mein zu versteuerndes Einkommen
- Minus: Summe meiner abzugsfähigen Ausgaben (wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, KV-Zusatzbeitrag, Zahnzusatzversicherung, Haftpflichtversicherung, Behindertenpauschbetrag, Werbungspauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag)
- Differenz: "zu versteuerndes Einkommen" – "Summe aller abzugsfähigen Ausgaben" = Steuerpflichtiger Gesamtbetrag
- Minus: dem Grundfreibetrag/Steuerfreibetrag
- Ergebnis: größer Null è ich bin steuerpflichtig!
Das zu meinem Renten-Steuerrechner.
Nun zu Berechnung meiner Kapitalerträge:
Beim ETF-Verkauf ergibt sich ein „Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ“, davon 70% (weil TFQ = 30%) ergibt dann den „zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“.
Von den „Zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“ dann 25% Abgeltungssteuer, und davon wiederum 5,5% Solidaritätszuschlag ermitteln und addieren ergibt dann den Betrag, der als Steuer abzuführen wäre.
Davon wird aber wiederum der „Sparerpauschbetrag“ von derzeit 1000€ abgezogen.
Dieses Ergebnis (anrechenbare Kapitalerträge) fließt dann als Punkt b) meines obigen „Rentensteuerrechners“ als Zusatzeinkommen ein und wird dort in die Berechnung meiner Steuerpflicht einbezogen, aus der sich dann ergeben soll, ob und inwieweit ich steuerpflichtig bin.
Fragen:
Sind meine Gedankengänge richtig?
Stimmen die Formen der Berechnungen?
Danke für eure Infos.
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Danke, jetzt habe ich verstanden, danke nochmals.
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Danke auch an Achim Weiss, jetzt habe ich wohl verstanden, danke nochmals an alle, die mir bei der Aufklärung gehalfen haben. Euch ein schönes Wochenende - ulfied
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Hallo Andrej, danke für die Antwort. Ich glaube, jetzt habe ich verstanden:
Der "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ" ist also mein Gesamtgewinn, den ich mit dem Verkauf erzielt habe. Der "Veräußerungsgewinn Fonds" ist der um 30% geminderte Betrag vom Gesamtveräußerungsergebnis,der versteuert werden muss und dem FinAmt in dr Steuererklärung gemeldet werden muss? Ist das so richtig?
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Hallo
Ich habe kürzlich Fondsanteile verkauft und in der Wertpapierabrechnung auch Angaben erhalten, die ich nicht einordnen kann.
Da stehen Beträge unter der Überschrift "Hinweise zur steuerlichen Verrechnung":
1.) "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ"
und darunter:
2.) "Veräußerungsgewinn Fonds" ein weiterer etwas kleinerer Betrag.
Frage: was bedeuten diese Werte für mich? Sind das die Gesamtgewinne, die ich mit dem Verkauf der Fonds erzielt habe? Was ist unter dem jeweiligen Wert unter 1.) und 2.) zu verstehen?
Ich habe da hier mal einen Screenshot davon angefügt.
Danke für eure Antwort - ulfied
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Vielen Dank, deine letzte Antwort hat völlige Klärung bei mir herbeigeführt, - das mit dem "Buchgewinn". Da werde ich mal bei meiner Depotbank Onvista gezielt nachschauen.
Danke nochmals!!!
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Vielen Dank Kater.Ka, ich glaube, jetzt schnalle ich das langsam. Optisch sehen kann ich die Wertsteigerung also im Depot so nicht. Aber wann wird bei mir die Wertsteigerung beim Thesaurierer wirksam und sichtbar? Erst wenn ich verkaufe?
Entschuldige bitte meine Fragerei - ich habe mich bisher noch nicht so intensiv damit beschäftigt - bin wohl kein "Banker".
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Naja, das mit der Indexnachbildung bei ETF's habe ich schon verstanden, aber ganz verstanden habe ich das mit der Thesaurierung nicht.
Ich habe auch einen Ausschüttenden, der mir vierteljährlich ausschüttet und ich kann das Geld dann als Barmittel für mich nutzen.
Bei der Thesaurierung hatte ich immer gedacht, dass hier das Geld nicht mir als Barmittel zur Verfügung gestellt wird, sondern dass diese Ausschüttung, die mir anteilmäßig zugeschrieben wird, bei mir dahingehend zugesprochen wird, indem dafür Anteile zum jeweiligen Kurs gekauft und meinen vorhandenen ETF-Anteilen draufgelegt werden. Wenn ich also z.B. vorher 45 Anteile des Fonds hatte und der Kaufwert infolge der Ausschüttungswiederanlage 0,5 Anteile entspräche, dann hätte ich dann die 45 Anteile plus den zugekauften 0,5 Anteile, also 45,5 Anteile.
Ist das so richtig?
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Und was habe ich selbst mit meinen Anteilen davon, wie drückt sich das bei mir aus, sichtbar eventuell irgendwo?