Danke für die klärenden Antworten!
Beiträge von ulfied
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Hallo, in unserer Familie hat jemand den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Frage: kann er deshalb für sich, also für seine eigene Steuererklärung, einen Freibetrag in Anspruch nehmen? Ähnlich dem Freibetrag eines Schwerbehinderten mit entsprechendem Grad? Oder ist der von mir herausgelesene Freibetrag von 600€ nur für diesen Pfklegebedürftigenden pflegende Personen da?
Danke
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Mir ist noch etwas nicht ganz klar, deshalb habe ich da noch eine Frage zu folgendem Problem:
Ein Ehepartner hat ein Tagesgeldkonto auf seinem Namen bei einer Bank angelegt. Wie hoch darf er maximal den Freistellungsauftrag auslegen: nur max. 1000€ oder die dem Ehepaar zur Verfügung stehen: bis 2000€?
Danke
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Hallo
Wie hoch ist die maximale Höhe des Freistellungsbetrages bei einer Familie, die alle zusammen wohnen: Eheleute, und ein 19-jähriger Sohn und ein 16-jähriger Sohn.
Ist es richtig, dass die Eheleute nur für bei auf deren Namen angelegte Konten die 2000€ frei haben und jeder Sohn nur für seine alleinigen Konten je 1000€ frei haben? Oder summieren sich für die ganze Familie alle Freistellungsbeträge, also dann 4000€, was ich aber irgendwie bezweifle.
Wenn also die Zinserträge des 19-jährigen Sohnes die 1000€ übersteigen, werden dann Steuern von der Bank abgeführt, die er sich dann nur über eine eigene persönliche Steuererklärung zurückholen kann? Oder kann die Erstattung über eine gemeinsame Steuererklärung der Eheleute beantragt werden, natürlich wenn die gesamten steuerlichen Voraussetzungen gegeben sein sollten.
Hat der 16-jährige Sohn auch schon einen steuerlichen Freibetrag, oder bekommt er ihn erst bei Volljährigkeit oder bei Erhalt einer Steuernummer?
Und heißt das, dass dann, wenn ein Ehegatte ein Konto auf seinem Namen registriert hat, dass er dann nur 1000€ Freibetrag für sich geltend machen kann, oder als Verheirateter die 2000€ Freibetrag auch dann nutzen kann? Und kann ein 19-jähriges Kind der Familie, das ein Konto auf seinem Namen hat, nur die für ihn gültigen 1000€ Freibetrag nutzen und muss er bei Überschreitung des Freibetrages eine Steuererklärung machen?
Danke
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Danke, jetzt habe ich verstanden, danke nochmals.
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Danke auch an Achim Weiss, jetzt habe ich wohl verstanden, danke nochmals an alle, die mir bei der Aufklärung gehalfen haben. Euch ein schönes Wochenende - ulfied
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Hallo Andrej, danke für die Antwort. Ich glaube, jetzt habe ich verstanden:
Der "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ" ist also mein Gesamtgewinn, den ich mit dem Verkauf erzielt habe. Der "Veräußerungsgewinn Fonds" ist der um 30% geminderte Betrag vom Gesamtveräußerungsergebnis,der versteuert werden muss und dem FinAmt in dr Steuererklärung gemeldet werden muss? Ist das so richtig?
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Hallo
Ich habe kürzlich Fondsanteile verkauft und in der Wertpapierabrechnung auch Angaben erhalten, die ich nicht einordnen kann.
Da stehen Beträge unter der Überschrift "Hinweise zur steuerlichen Verrechnung":
1.) "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ"
und darunter:
2.) "Veräußerungsgewinn Fonds" ein weiterer etwas kleinerer Betrag.
Frage: was bedeuten diese Werte für mich? Sind das die Gesamtgewinne, die ich mit dem Verkauf der Fonds erzielt habe? Was ist unter dem jeweiligen Wert unter 1.) und 2.) zu verstehen?
Ich habe da hier mal einen Screenshot davon angefügt.
Danke für eure Antwort - ulfied