Der Anspruch besteht gegen die ausführende Fluggesellschaft. Unproblematisch ist es wenn du alle Teilstrecken als "einen Flug" bei einer Airline gebucht hast. Sofern du also ein Ticket für die gesamte Reise von einer Airline hast, reicht es wenn du einfach die Buchungsnummer und die Flugnummern von allen Flügen angibst.