Beiträge von VersSulting

    Nun ja, warum muss man Menschen erst noch vermitteln, dass Sie sich mit dem Thema Altersversorgung und Arbeitskraftsicherung beschäftigen müssen und wie haben das unser Väter und Großväter nur geschafft?

    Das eigentliche Problem ist die ständige Umdeckerei der bereits gewählten Produkte und die Veränderung ... Altersversorgung ist nicht auf ständige Veränderung ausgelegt.

    Das ist natürlich oft auch verlaufsgetrieben, also im Sinne von: "ich habe da etwas besseres"!

    Es hat aber leider auch etwas damit zu tun, dass die Beratung vielerorts "umsonst" ist und die Leute nicht erkennen wollen, dass sie eben über versteckte Provisionen eine Vielzahl von Beratungen finanzieren müssen, die nicht zum Ziel des Verkaufsberaters (Provisionseinnahme) geführt haben. Deshalb lässt man sich dann gerne kostenlos und unverbindlich beraten und setzt sich der Gefahr aus, etwas verkauft zu bekommen.

    Die Beratung zu Versicherungen und Altersversorgung inkl. Arbeitskraftsicherung ist letztendlich immer nur individuell möglich!

    Finanztip und andere seriöse Internetmedien können grundsätzliche Informationen liefern, damit man als Laie nicht uninformiert in die Gespräche geht ....

    Mein Tonfall ist angemessen, außer man will mir böses unterstellen.

    Gegen zusätzlich flexible Altersversorgung spricht ja nichts, wenn man in der Basisabsicherung, also im Sinne lebenslanger garantierter Absicherung in der höhe aufbaut!

    Wenn Ihre Rechenmodelle und Annahmen nun einmal falsch sind, dann sind sie falsch! sind sie nicht richtig, sind sie nicht rchtig! kann man sie nicht verallgemeinern, dann gelten sie nicht allgemein!

    Geldanlage und Rendite sind nun nicht die Themen, bei denen es um Riester geht!

    Ich habe sie aber so verstanden, dass sie gegen Riester an sich sind und empfehlen, drauf zu verzichten. Die Frage wäre nur, ob sie für solche Aussagen grundsätzlich auch haften!

    Altersversorgungsberatung geht nun einmal vollständig anders und es gibt den Bereich Sicherheit und Grundversorgung, dann gibt es den Bereich sicherheitsorientierte Rendite und dann noch Chancen/Risiko sowie Flexibilität und Liquidität.

    P.S.: ETF bringt also garantiert 3% nach Kosten und vor Steuern .... ??? Garantiert? Oder sicher? Oder hoffentlich?

    Dann hast du es ja doch schrifltich? Also nicht nur telefonieren, sondern dann noch prüfen!

    Cosmos ist übrigens Generali und doch, die haben mehrere Tarife und sind nicht gerade jetzt die tollen Anbieter ... es gibt noch mehr Unterscheidungskriterien .....

    Und natürlich sind das unterschiedliche Tarife, weil sonst würde ja der bestehende Bestand ja automatisch geändert werden

    Nehmen wir mal Wild in TK und die Definition des Verursachers ... da gibt es Welten. Solche Details könnte ich jetzt stundenlang aufzählen, obwohl ich nur wahrlich kein KfZ Spezialist bin - eher das Gegenteil - ist aber eben gelernter Beruf und Basic!

    Zum Thema #priceless:

    Annahmen, wie diese: Zins nach Kosten vor Steuern 3%

    Vor kosten also wie viel?

    Wo macht man das?

    Was macht man, wenn es nicht klappt?

    Vergleich mit Allianz Produkt #PricelessHochZwei

    Wer Rentenversicherung mit Geldanlage vergleicht, der begeht einen systematischen Fehler. Das eine ist die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Wer das nicht absichern will, der sollte auch dafür Sorge tragen, dass es ihn nicht betrifft (Rauchen, Saufen und Fallschimspringen mit gebrauchten und ungewarteten Fallschirmen, etc.).

    Wer besser Performance bei Riester will, der lässt sich beraten und kauft Nettopolicen!

    Wichtig sind auch die 6 Riester-Fragen und die Antworten des jeweiligen Produktes

    Wer bei Riester auf Chancen steht und etwas mehr Risiko eingehen will, der wählt Investment (gibt es auch Nettoisiert) mit Kapitalverwendung für eine Einmalzahlung in lebenslange Rente mit 65, wobei man da ja noch zwei Chance/Risiko-Situationen hat, nämlich bei Verrentung ab 67 bis 85 und beim Kauf der Rentenversicherung ab 85 mit 67!

    Muss nicht schriftlich sein? Also Textform wäre schon gut, weil das gesprochene Wort wertlos ist!

    Und den neuen Tarif nehmen ohne die Unterschiede (Minderleistungen / Mehrleistungen) zu kennen, halte ich für einen Ratschlag, der unangemessen ist!

    Welche Mehr- und Minderleistungen vorhanden sind, ist nämlich 1. individuell, 2. wesentlich und 3. für die Entscheidung relevant!

    Seit mehr als 30 Jahren bekannt ....

    Es gibt Tarife im Sinne von Tarifgenerationen mit klar abgegrenzten AVB !

    Der neue Tarif ist immer für neue Kunden! Bestand kann wechseln!

    Oft ist der neuere Tarif im Detail sogar besser, aber eben nicht immer!

    Es kann aber auch so sein, dass es für bestimmte Tarifierungsmerkmale günstiger wird und für andere auch teurer!

    P.S.: neben dem Preis gibt es auch inhaltlich im Sinne der AVB-Aussagen einiges zu beachten!

    Es gibt dafür ja Dienstleister. Die suchen nach den Lösungen und Wegen und helfen bei der Umsetzung!

    Wenn sie im Dezember 1965 geboren sind, müsste das über den Weg Versicherungspflicht bis zum 01.12.2019 erledigt sein.

    Es gibt aber eine Vielzahl anderer Wege, die eben nicht bekannt sind. Und dann ist auch das Thema 55 ggf. obsolet!

    Übrigens sind eine Vielzahl der Aussagen in diesem sehr langen Thread nicht wirklich richtig.

    Zu den Überlegungen bezüglich Ihrer PKV muss ich massiv widersprechen. Ohne den Versicherer und den konkreten Tarif kann man sowieso keine Aussagen treffen. auch hier wäre professionelle Beratung zum empfehlen!

    Auch die Annahmen zu geschlossenen Tarifen, die man zwischen den Zeilen erkennen kann, muss ich widersprechen!

    Auch Ihre Hochrechnung ist sicher falsch - entweder zu optimistisch oder zu pessimistisch! eine Frage des Produkts!

    Danke, das sehen wir auch so. Aber was teilweise im Bereich Beratung aufgerufen wird, ist teilweise schon unanständig!

    Da werden vierstellige Beträge, gerne auch mit einer 3 oder 4 vorne, für Vermittlung von Nettotarifen aufgerufen und mit Kostenausgleichsvereinbarungen sogar verpflichtend vereinbart! Dabei sind das Versicherungsvermittler und da zahlt man eben immer alle "UMSONST"-Beratungen mit!

    Sorry, aber Altersversorgung ist kein Hexenwerk und Produktauswahl ist relativ überschaubar!

    Wenn wir in die Versorgung von leitenden Geschäftsführern, Freien Berufen, Geschäftsführern, Vorständen reden - oK, da wird es etwas umfangreicher!

    Auch Konzepte zur betrieblichen Altersversorgung auf der Seite des Arbeitgebers ....

    Es gibt auch Versicherungsberater, also ECHTE, die für 60-100 Euro die Stunde arbeiten - meistens ganz langsam oder eben auf dem Niveau! Aber eben auch korrekt ....

    Wir bevorzugen Festpreise für ein Projekt, wobei wir eben die Stunden abschätzen ...

    Welche Vorurteile werden denn dort bestätigt?

    Ich fand des jetzt als Basisinformation nicht schlecht!

    Grundsätzlich ist aber jede Lösung immer das Ergebnis einer individuellen Beratung auf der Basis persönlicher Wünsche und Bedürfnisse unter Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen!

    P.S.: es gibt sogar noch echte Sterbekassen, die alleine deswegen schon keine Lebensversicherer sind.

    https://www.sterbegeld-hdh.de/

    1.000 Euro Beratungshonorar?

    Für eine Riesterberatung?

    Was soll das für ein Stundensatz sein? 400 Euro plus USt.?

    Sehr Gute Beratung kostet 150 Euro Netto pro Stunde, aber dann muss das schon sehr qualifiziert sein!

    Als schriftlich Expertise ist so etwas auch schon für unter 300 Euro möglich!

    Dazu kommt dann sogar noch der Vorteil aus einer Nettovermittlung eines wirklich geeigneten Produktes.

    Es gibt laut der Police eine ausgewiesene Versicherungssumme bei Beitragsfreistellung, ansonsten fragt man den Wert beim Versicherer unverbindlich und schriftlich an!

    Die BU-Rente wird sich anteilig reduzieren und garantiert nicht auf dem heutigen Stand eingefroren! auch hier gibt es eine beitragsfreie Leistung. Auch das steht in der Police oder es ergibt sich aus dem %-Satz der BUZ aus der beitragsfreien garantierten Ablaufleistung.

    Wurde bei der Renditeberechnung der gesamte Beitrag zum garantierten Kapital gerechnet? Dann ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn sich der Vertrag nicht lohnt, weil die BU-Rente gibt es eben nicht geschenkt. Der Beitrag setzt sich aus zwei Beiträgen für zwei unterschiedliche Verträge zusammen:

    1. Beitrag für die kapitalbildende Versicherung - nur der bildet (nach Kosten) Kapital
    2. Beitrag für die BU-Zusatz-Versicherung - der Beitrag ist Wegl, weil es ist ein Versicherungsbeitrag!

    Ich merke an: der Grund für die Entscheidung basiert auf falschen annahmen und die BU-Rente, die vorhanden wäre, ist dann wohl erst einmal nicht mehr in der bisherigen höhe gegeben. Ob das jetzt schlau ist? Ich denke: NÖ!

    Zu dem Thema wird man sogar hier fündig:

    https://www.finanztip.de/blog/mehr-akti…-fondssparplan/

    Ansonsten empfehle ich immer und grundsätzlich, sich mal mit dem Thema Riester und Fonds-Sparpläne zu beschäftigen, weil sich die Fragen stellen, die sich immer stellen:


    1.) Soll die garantierte Rente bzw. der garantierte Rentenfaktor zu 100% unabänderbar garantiert sein?2.) Soll nach einer Beitragspause das Weitersparen ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?3.) Soll ein Vorverlegen des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?4.) Soll ein Hinausschieben des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?5.) Sollen bis zu 30% des zum Rentenbeginn aufgebauten Kapitals förderunschädlich kapitalisierbar sein?6.) Auf welchem Wert soll die Garantie aus der 1. Frage basieren, auf dem eher zu erwartenden niedrigeren Garantieguthaben, oder dem zu erwartenden, höheren Vertragsguthaben?“


    Quelle: http://softfin.de/6-riester-fragen/

    Wenn sie das vernünftig umgesetzt bekommen wollen mit einem vernünftigen rechtssicheren Konzept, dann sollten sie jemanden damit beauftragen, der sich damit auskennt, es kann und es beruflich auch macht!

    Aber warten sie mal die Antworten der Krankenkassen ab. Das wird sicher sehr lustig, denn die beraten in diesem Punkt nicht! die beurteilen einen konkreten Fall und äußern sich höchstens allgemein und pauschal.Und vor allem denken die nicht vor und weisen Sie darauf hin, was sie vermeiden sollten und müssen!

    Warten wir ab!

    P.S.: das ist wie mit Auskünften eines Finanzamt - allgemein gültig, aber im individuellen Fall nicht wirklich rechtsverbindlich, sondern es gilt immer das Prüfungsergebnis im einzelnen Fall!

    P.P.S.: da sie konstruieren wollen, sollten sie sehr sehr vorsichtig sein und die Mails an die GKV könnten eigentlich schon ein Fahler gewesen sein - je nachdem, was sie wie fragen!

    Was kann alles passieren (in die Hose gehen, wie ich salopp formulierte!)?

    1. sie überstehen die Fragebogen Party der GKV nicht, wenn die GKV weiß, dass Sie ein Gewerbe oder hier besser einen freien Beruf ausüben!

    2. die Freiberuflichkeit wird als Hauptberufliche Selbstständigkeit bewertet und sie sind SV-frei in der AN-Tätigkeit, zumindest KV-frei!

    3. der Fall wird falsch dargestellt und deswegen wird später die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes festgestellt:

    §§ 40 ff SGB X

    https://dejure.org/gesetze/SGB_X/40.html

    Insbesondere 44/45 SGB X

    Dann begrüßen wir sie ggf. im Basistarif, wenn das erst mehr als 12 Monate später passiert!

    Zitat von MoritzalsNachname

    Nun, wenn es keine BAR BRE mehr gibt, werden dann nicht alle VN jedes Jahr ihre Rechnungen komplett einreichen und sogar den ein oder anderen Arztbesuch mehr tätigen- schließlich ist der Anreiz, Rechnungen selbst zu begleichen und Arztkosten zu reduzieren komplett entfallen?

    Die Frage ist ja, welche Wirkungen es kalkulatorisch hat, wenn kosten nicht eingereicht werden und welchen sinn es entfalten sollte und in Realität entfaltet!


    Zitat von MoritzalsNachnahme

    Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass es auch zukünftig BAR BRE geben wird; wenn vielleicht auch nicht in der aktuellen Höhe und an mehr Bedingungen gekoppelt.


    Ich sagte ja - keine nennenswerte, denn die Frage ist, wo das Geld herkommt und wie sich die Quellen dieser Mittel verändert haben und noch verändern werden!


    Zitat von MoritzalsNachnahme

    Dabei ist mir aufgefallen, dass bei Kompakttarifen die BRE höher ausfällt als bei den Modultarifen- bei letzteren ist der Anteil für stationäre Leistungen nicht BRE-fähig. Bei den Kompakttarifen ist der Anteil für stationäre Leistungen ein Teil des ganzen Tarifes und somit auch BRE-fähig. Klares Plus für den Kompakttarif (wenn er denn sonst passt für den VN).

    Das ist temporär und geschäftspolitisch, denn die Entscheidung für die Verwendung der Mittel für BRE aus der eaRfB obliegt dem Vorstand und kann jährlich verändert werden!!

    Zitat von Gamper

    Übergang Pflichtversicherung in freiwillige Versicherung: Zu Vorversicherungszeiten gilt grundsätzlich § 9 SGB

    Nein, das ist falsch. Es gilt grundsätzlich § 188 abs. 4 SGB V und die Ausnahmen sind andere fälle, als der hier genannte!


    Zitat von Gamper

    mit mehreren Krankenkassen frühzeitig (also in der Pflichtversicherungszeit) Kontakt aufzunehmen und den Übergang Pflichtversicherung in freiwillige Versicherung mit diesen abzustimmen. Bevorzugen Sie diese Krankenkasse, die Ihnen den Übergang ohne Probleme ermöglicht.

    Mal davon abgesehen, dass die Krankenkassen nicht dazu beraten, wie Sie in die GKV zurück kommen oder wenn nur in generellen Aussagen, aber nicht als individuelle Problemlösung, sind die Entscheidungen der Krankenkassen immer gieich, weil die Fälle geprüft werden.


    Zitat von Gamper

    Ein letzter Hinweis: Bitte berücksichtigen, dass Sie – im Falle des Vorhandenseins von kapitalbildenden Lebensversicherungen (u.a.) mit dem Übergang PKV in freiwillige GKV das Steuerregime wechseln. Beispielsweise müssen Sie dann auf den Auszahlungsbetrag in aller Regel Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    1. die Definition Steuerregime kommt aus dem Bereich der Doppelbesteuerung, die ich hier aber nicht erkennen kann!

    2. das Steueregime ändert sich hier auch nicht!Der Status der GKV Mitgliedschaft (pflichtig oder freiwillig) wäre zu beachten!

    3. der Auszahlungsbetrag einer privaten Kapitallebensversicherung wird von der GKV nicht verbeitragt! Auch nicht bei freiwillig Versicherten! Die Verbeitragung betrifft betriebliche Versorgungen oder private "Kapital"-RENTENversicherungen. Die betriebliche Versorgungen übrigens IMMER. Die Rentenleistung einer Rentenversicherung nur freiwillige Mitglieder.

    4. in über 90% der Fälle, die wir betreuen und begleiten - der Älteste GKV-Rückkehrer war übrigens deutlich über 80, der Zweitälteste 78 - und beiden wurde jahrelang von der GKV gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt - spielt die Frage der Beitragszahlung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 240 SGB V keine Rolle!

    P.S.: Second-Hand-Informationen??!! Herr Gamper hören Sie bitte auf über Leistungen von Wettbewerbern zu schwadronierten, die Sie nicht einmal im Ansatz beurteilen oder bewerten können!

    Aber da muß ich eben erstmal ohne große Unterbrechnung der Arbeitszeit "reinkommen"...Meine jetzige Praxisbesitzein würde mich anstellen und danach wieder freiberuflich tätig werden lassen. Ich möchte auch nicht in einer Praxis angestellt werden und in der anderen freiberuflich arbeiten,

    Das wird lustig enden, was Sie da so vor haben .... und nein ich äußere mich zu diesem Fall nicht weiter öffentlich!

    Das geht so in die Hose, wie sie und Ihre Praxisbesitzerin sich das nicht vorstellen können.


    Zitat von Kathinka

    Und deshalb meine Frage: reichen ca. drei Monate in der GKV als Angestellte, um dann als Freiwilliges Mitglied weiter versichert zu werden, oder gibt es dort "gesetzliche" Grenzen/Fristen einzuhalten?

    In Ihrem und diesem speziellen Fall eher NEIN!

    Zu Herrn Müller: Dieser hat Ihnen sicherlich per Konservation Leistungen gegen Vergütungen offeriert. Die oben genannten Hinweise sind aus meiner Sicht „Second-Hand-Informationen“, die ein vernünftiger Berater (wissen muss und) m.E. nicht getrennt von der Erbringung von höherwertigen Leistungen verkaufen sollte. Wenn mich jemand anruft und danach fragt, gebe ich diese Auskünfte ohne die Berechnung einer Vergütung.


    Wo habe ich das getan?

    Ihre hinweise sind tatsächlich Second-Hand-Informationen.

    Herr Gamper,

    das gibt die Fallbeschreibung sehr wohl her - mit hoher Wahrscheinlichkeit!

    Aber ich bin ja nur ein SELBSTERNANNTER .... wann hören sie eigentlich endlich auf hier im Forum sich ständig an mir abzuarbeiten? Ich finde Ihr Verhalten mir gegenüber - vom ersten Tag an - mehr als befremdlich! Ich bin entsetzt, dass Ihnen die Administratoren noch nicht Einhalt geboten haben!

    Ansonsten habe ich der Fragestellerin gesondert geantwortet und vor Ihren üblichen "Beleerungen" gewarnt!

    Ich würde sie bitten sich meiner - i.d.R. berechtigten sachlichen und fachlichen Kritik einmal selbstkritisch zu stellen und Ihre Anfeindungen mir gegenüber - SELBSTERNANNT - bitte zu unterlassen!